Gesetzgebung

Bundesrat: Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung – Zustimmung

Der Bundesrat hat auf seiner 958. Plenarsitzung v. 02.06.2017 o.g. Gesetz zugestimmt. Ziel ist, 100.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt zu schaffen und die Qualität in der Kindertagesbetreuung zu verbessern.

Zur konkreten Umsetzung: Durch die Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder (Art. 1) wird ein neues Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2017 bis 2020 aufgelegt. Zudem werden dem bereits im Jahr 2007 vom Bund eingerichteten Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“, das für Investitionskostenzuschüsse vorgesehen ist, zusätzliche Mittel in Höhe von € 1.126 Mrd. – verteilt auf die Jahre 2017 bis 2020 – zur Verfügung gestellt; aus dem Sondervermögen werden künftig auch Investitionen zum Ausbau der Betreuung von Kindern über drei Jahren gefördert (Art. 2, Änderung des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes).

(koh)