Aktuelles

BMI: 14.973 Asylsuchende im Mai 2017

Im Monat Mai 2017 wurden 14.973 Asylsuchende in Deutschland registriert. Diese kamen vor allem aus Syrien, Irak und Eritrea. Im April 2017 hatte die Zahl der Asylsuchenden 11.952 betragen. Die Anzahl der offenen Fälle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge konnte auch im Mai 2017 weiter abgebaut werden. So hat das Bundesamt im Mai 2017 über die Anträge von 87.649 Personen entschieden und die Zahl der anhängigen Verfahren von 232.493 Ende April 2017 auf 165.099 Ende Mai 2017 um 29% reduziert. Von diesen anhängigen Verfahren entfielen 116.624 (70,6%) auf sog. Altfälle (Antragstellung vor dem 01.01.2017) und 48.475 anhängige Verfahren (29,4%) auf sog. Neufälle (Antragstellung ab dem 01.01.2017).

Die Zahl der beim Bundesamt gestellten förmlichen Asylanträge lag im Monat Mai 2017 bei 16.641.

Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

Nach der seit Januar 2017 zur Verfügung stehenden Asylgesuch-Statistik wurde im Mai 2017 ein Zugang von 14.973 Asylsuchenden nach Deutschland registriert.

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis Mai 2017
  Top-10-StaatsangehörigkeitenMrz. 2017Apr. 2017Mai 2017
Asylsuchende insgesamt14.97611.95214.973
1.Syrien3.6792.5793.657
2.Irak1.4021.1041.632
3.Eritrea9076541.094
4.Afghanistan1.017843949
5.Ungeklärt685498626
6.Iran558929574
7.Somalia437413573
8.Nigeria457447529
9.Türkei495360498
10.Russische Föderation376349398

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Mai 2017

Im Mai 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 87.649 Personen (Vorjahresmonat: 36.465, Vormonat: 63.420) entschieden.

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16.667 Personen (19,0%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 653 Personen (0,7%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 16.014 Personen (18,3%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

12.634 Personen (14,4%) erhielten nach § 4 AsylG subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 6.642 Personen (7,6%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 39.849 Personen (45,5%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 11.857 Personen (13,5%). Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Mai 2017 bei 165.099 (zum 30. April 2017: 232.493; zum 31. Mai 2016: 459.667).

Im Mai 2017 haben beim Bundesamt 16.641 Personen Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 38.618 Personen (-69,9%) gesunken. Gegenüber dem Vormonat stieg die Anzahl an Asylanträgen um 1.793 Personen (12,1%).

Hauptherkunftsländer im Mai 2017
Zum Vergleich:März 2017April 2017Mai 2017
 1.Syrien4.0022.7793.952
 2.Irak1.7741.2421.695
 3.Afghanistan2.2231.2081.374
 4.Eritrea1.048852799
 5.Iran817960766
 6.Somalia629459574
 7.Türkei513449548
 8.Nigeria630498519
 9.Russ. Föderation555445486
10.Albanien680626474

II. Januar bis Mai 2017

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

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Ausweislich der Asylgesuch-Statistik wurde von Januar bis Mai 2017 ein Zugang von 77.148 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Haupt-staatsangehörigkeiten werden in der folgenden Tabelle dargestellt (Hinweis: die Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den nachfolgenden Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert):

Top-10-Staatsangehörigkeiten von Januar bis Mai 2017
 Jan. – Mai 2017
Asylsuchende insgesamt77.148
1.Syrien18.879
2.Irak7.642
3.Afghanistan5.368
4.Eritrea4.976
5.Iran3.524
6.Ungeklärt3.014
7.Nigeria2.640
8.Somalia2.594
9.Türkei2.401
10.Russische Föderation1.975

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Zeitraum Januar bis Mai 2017

In der Zeit von Januar bis Mai 2017 haben insgesamt 95.134 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (309.785 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um -69,3%.

Hauptstaatsangehörigkeiten von Januar bis Mai 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum
  Jan.-Mai 2016Jan.-Mai 2017
1.Syrien141.69320.415
2.Afghanistan41.4558.914
3.Irak45.0368.756
4.Eritrea5.0545.339
5.Iran8.7694.358
6.Somalia1.8773.186
7.Nigeria2.7143.024
8.Albanien6.3452.890
9.Türkei1.2122.698
10.Russische Föderation3.4042.660

In den Monaten Januar bis Mai 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 372.637 Personen entschieden, 141.014 mehr (+ 60,9%) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

78.028 Personen (21,0%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. August 1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 1.813 Personen (0,5%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt wurden, sowie 76.215 Personen (20,5%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

64.603 Personen (17,3%) erhielten nach § 4 AsylG subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 25.499 Personen (6,8%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 145.973 Personen (39,2%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 58.534 Personen (15,7%).

BMI, Pressemitteilung v. 08.06.2017