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EU-Kommission: Keine Umverteilung von Flüchtlingen – Kommission geht gegen Tschechien, Ungarn und Polen vor

Die EU-Kommission hat heute (Dienstag) Bilanz zur Europäischen Migrationsagenda gezogen und die Fortschritte bei der Umverteilung und Neuansiedlung von Flüchtlingen, der Erklärung EU-Türkei, der Einsatzfähigkeit der Grenz- und Küstenwache und der Umsetzung der Migrationspartnerschaften mit fünf afrikanischen Ländern bewertet. Bezüglich der Umverteilung von Flüchtlingen beschloss die Kommission, Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen einzuleiten. Diese drei Mitgliedstaaten haben bisher trotz wiederholter Aufforderungen keine Maßnahmen getroffen, um ihren rechtlichen Verpflichtungen aus den Beschlüssen des Rates nachzukommen.

Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans erklärte dazu:

„Zwei Jahre nach dem Start der Europäischen Migrationsagenda beginnen unsere gemeinsamen Anstrengungen zur Steuerung der Migrationsströme Früchte zu tragen. Aber die Push-Faktoren für die Migration nach Europa haben weiter Bestand, und der tragische Verlust von Menschenleben im Mittelmeer dauert an. Angesichts zunehmend besserer Witterungsverhältnisse müssen wir gemeinsam unsere Zusammenarbeit mit Drittländern intensivieren, unsere EU-Außengrenzen besser schützen und dafür sorgen, dass Schutzbedürftige eine Zuflucht erhalten, während diejenigen, die kein Recht auf Aufenthalt in der EU haben, rasch rückgeführt werden.“

Dimitris Avramopoulos, Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, äußerte sich wie folgt:

„Unsere Union beruht auf Solidarität und geteilter Verantwortung. Wir dürfen und werden die Mitgliedstaaten mit einer EU-Außengrenze nicht auf sich allein gestellt lassen. Übrigens muss ich eines klarstellen, was die Umverteilung anbelangt: Die Umsetzung der Beschlüsse des Rates über die Umverteilung ist eine rechtliche Verpflichtung, keine Option.“

Umverteilung und Neuansiedlung: Alle sollten ihren Beitrag leisten

Das Tempo der Umverteilung ist im Jahr 2017 deutlich gestiegen: Mit fast 10.300 umverteilten Personen seit Januar ist ein fünffacher Anstieg im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum zu verzeichnen. Am 09.06.2017 lag die Gesamtzahl der Umverteilungen bei 20.869 (13.973 aus Griechenland und 6.896 aus Italien). Da sich mittlerweile fast alle Mitgliedstaaten an der Umverteilung aus Italien und Griechenland beteiligen, ist es machbar, alle hierfür in Frage kommenden Personen (derzeit etwa 11.000 registrierte Personen in Griechenland und 2.000 registrierte Personen in Italien, wobei Neuankömmlinge der Jahre 2016 und 2017 noch registriert werden müssen) bis September 2017 umzuverteilen. In jedem Fall dauert die rechtliche Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Umverteilung noch über den September hinaus an: Die Umsiedlungsbeschlüsse des Rates gelten für alle bis zum 26.09.2017 in Griechenland oder Italien ankommenden Personen, wobei die in Frage kommenden Antragsteller innerhalb eines angemessenen Zeitraums danach umverteilt werden müssen.

In den letzten Monaten hat die Kommission diejenigen Mitgliedstaaten, die noch keine einzige Person umverteilt oder die keine entsprechende Zusage gegeben haben, wiederholt zum Handeln aufgefordert. Leider haben die Tschechische Republik, Ungarn und Polen trotz dieser wiederholten Aufforderungen unter Verstoß gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen aus den Beschlüssen des Rates und gegen ihre Verpflichtungen gegenüber Griechenland, Italien und anderen Mitgliedstaaten noch nicht die erforderlichen Maßnahmen getroffen. Vor diesem Hintergrund hat die Kommission gemäß ihrer Ankündigung im letzten Fortschrittsbericht zur Umverteilung und Neuansiedlung beschlossen, Vertragsverletzungsverfahren gegen diese drei Mitgliedstaaten einzuleiten.

Bei der Neuansiedlung sind weiterhin gute Fortschritte zu verzeichnen: Nahezu drei Viertel (16.419) der 22.504 im Juli 2015 vereinbarten Neuansiedlungen wurden bereits durchgeführt. Die Neuansiedlungen im Rahmen der Erklärung EU-Türkei erreichten im Mai 2017 einen neuen Rekordwert, sodass fast 1.000 syrischen Flüchtlingen die sichere und legale Einreise nach Europa ermöglicht wurde. Die Gesamtzahl der Neuansiedlungen aus der Türkei im Rahmen der Erklärung liegt jetzt bei 6.254.

Erklärung EU-Türkei: Konkrete Ergebnisse bei der gemeinsamen Migrationssteuerung

Mehr als ein Jahr nach Unterzeichnung der Erklärung EU-Türkei durch die Staats- und Regierungschefs der EU und der Türkei zeitigt die Erklärung trotz der Herausforderungen konkrete Ergebnisse und gewährleistet somit eine wirksame Steuerung der Migrationsströme entlang der östlichen Mittelmeerroute.

Die Zahl der täglichen Überfahrten von der Türkei auf die griechischen Inseln beträgt nach wie vor etwa 50 pro Tag, und die Zahl der Todesopfer in der Ägäis ist trotz der jüngsten tragischen Ereignisse erheblich zurückgegangen. Insgesamt ist die Zahl der Neuankömmlinge seit Inkrafttreten der Erklärung um 97% zurückgegangen. Im Hinblick auf das Tempo der Rückführungsmaßnahmen ist ein gewisser positiver Trend zu beobachten: Seit dem letzten Bericht vom März erfolgten weitere 311 Rückführungen, wodurch die Gesamtzahl der rückgeführten Migranten auf 1.798 gestiegen ist. Allerdings liegt die Zahl der Neuankömmlinge immer noch über der Zahl der Rückführungen von den griechischen Inseln in die Türkei, wodurch die Aufnahmestrukturen auf den Inseln Druck ausgesetzt sind. Zur Steigerung der Rückführungsquote und zur Verbesserung der Bedingungen auf den Inseln bedarf es zusätzlicher Anstrengungen seitens der griechischen Behörden, der EU-Agenturen und der Mitgliedstaaten.

Auch in anderen Bereichen der Erklärung zeichnen sich Fortschritte ab, so etwa bei den kontinuierlichen Bemühungen der EU und der Türkei, die finanzielle Unterstützung im Rahmen der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei beschleunigt bereitzustellen. Fast alle Mittel für den Zeitraum 2016-2017 wurden mittlerweile zugewiesen (€ 2,9 Mrd. von € 3 Mrd.), und insgesamt € 1,57 Mrd. sind bereits vertraglich gebunden. Derzeit wird mehr als 600.000 Flüchtlingen in der Türkei durch das soziale Sicherheitsnetz für Notsituationen (Emergency Social Safety Net) geholfen, und die Zahl der Syrer, die durch direkte Bargeldauszahlungen unterstützt werden, dürfte auf 1,3 Mio. steigen.

Die Kommission arbeitet verstärkt an der raschen Fertigstellung der Standardverfahren für die freiwillige Aufnahme aus humanitären Gründen und ermutigt die Türkei weiterhin, die sieben noch ausstehenden Vorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung zu erfüllen.

Europäischer Grenz- und Küstenschutz: Schneller zur vollen Einsatzfähigkeit

Im Hinblick auf die Erlangung der vollen Einsatzfähigkeit der Europäischen Grenz- und Küstenwache wurden in den vergangenen Monaten weitere Fortschritte erzielt. Durch den Einsatz von mehr als 1.600 Beamten zur Unterstützung der nationalen Einsatzkräfte in Griechenland (944), Italien (402), Bulgarien (166) und Spanien (65) sind die Außengrenzen der EU besser geschützt als je zuvor. Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache hat die Gefährdungsbeurteilungen der Außengrenzen der Schengen-Staaten abgeschlossen und konkrete Empfehlungen an 20 Schengen-Staaten ausgesprochen. Weitere Fortschritte wurden bei den Verhandlungen mit Serbien über die Statusvereinbarung erzielt. Die Kommission beabsichtigt, demnächst die Aufnahme von Verhandlungen mit anderen Nachbarländern vorzuschlagen, darunter Albanien, Bosnien und Herzegowina sowie Montenegro.

Das Tempo der von der Europäischen Grenz- und Küstenwache organisierten Rückführungsmaßnahmen ist weiter gestiegen: Im Jahr 2017 wurden bislang 6.799 illegal aufhältige Migranten rückgeführt, was im Vergleich zum gleichen Vorjahreszeitraum einem Anstieg von über 157% entspricht. Die Mitgliedstaaten müssen jedoch umgehend verstärkt auf die aufgestockten Rückführungskapazitäten der Agentur zurückgreifen und die durch die Agentur gebotene Unterstützung bei der Organisation von Rückführungsmaßnahmen umfassend nutzen. Darüber hinaus müssen die Mitgliedstaaten engagierter auf Aufrufe zur Entsendung von Einsatzkräften für laufende Operationen reagieren und die Engpässe bei Humanressourcen und technischer Ausrüstung beheben. Diese Engpässe müssen dringend behoben werden, damit die Kontinuität der laufenden Operationen und die uneingeschränkte Verfügbarkeit des Soforteinsatzpools gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere für den Ausrüstungspool, zu dem bislang nur 14 Mitgliedstaaten einen Beitrag geleistet haben.

Partnerschaftsrahmen und zentrale Mittelmeerroute: Greifbare Fortschritte

Die Kommission stellt heute auch die Ergebnisse des vor einem Jahr eingeführten Migrationspartnerschaftsrahmens sowie die daraus gewonnenen Erkenntnisse vor. Durch eine engere Zusammenarbeit mit Schlüsselländern in Afrika, die auf die Eindämmung der Migrationsströme entlang der zentralen Mittelmeerroute abzielt und bei der ein besonderer Schwerpunkt auf der Zusammenarbeit mit Libyen liegt, konnten Fortschritte im Kampf gegen Schleuser erzielt werden.

Über den EU-Treuhandfonds wurden politische Prioritäten unterstützt. Dabei wurden in einem einzigen Jahr rd. € 1,9 Mrd. für 118 Projekte zur Bekämpfung der Ursachen der Migration bereitgestellt und Herkunfts- und Durchreiseländer bei der Verbesserung der Migrationssteuerung unterstützt. Es bedarf jedoch in einer Reihe von Bereichen weiterer Anstrengungen, damit mehr irreguläre Migranten in Partnerländer rückgeführt und dort rückübernommen werden.

„Wir werden uns für eine noch stärkere Zusammenarbeit mit unseren afrikanischen Partnern einsetzen, damit möglichst viele Menschenleben gerettet und Migranten mit Würde behandelt werden – und um gemeinsam dafür zu sorgen, dass dem Geschäftsmodell der Schleuser, die aus der Verzweiflung der Menschen Profit schlagen, der Boden entzogen wird“, sagte die Hohe Vertreterin/Vizepräsidentin Federica Mogherini.

EU-Kommission, Vertretung in Deutschland, Pressemitteilung v. 13.06.2017

Red. Hinweis: Die Pressemitteilung enthält am Ende zahlreiche Links mit weiterführenden Hinweisen zu den angesprochenen Themenkreisen.