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BMFSFJ: Kabinett beschließt Bericht zur Extremismusprävention

14. Juni 2017 by Klaus Kohnen

Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Dr. Katarina Barley vorgelegten „Bericht über Arbeit und Wirksamkeit der Bundesprogramme zur Extremismusprävention“ beschlossen. Der Bericht zeigt, wie sich die Arbeit auf dem Gebiet der Extremismusprävention im Laufe der Legislaturperiode entwickelt hat, und beschreibt die abgeschlossenen und laufenden Förderprogramme unterschiedlicher Ressorts der Bundesregierung. Deutlich wird, wie wichtig neben der Arbeit von Polizei und Justiz die Prävention gegen alle Formen des Extremismus geworden ist.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley erklärt dazu:

„Wir dürfen nicht warten, bis sich junge Menschen radikalisiert haben. Denn dann ist es zu spät. Wir müssen frühzeitig ansetzen und flächendeckend handeln. Präventionsarbeit muss vor allem an den Orten geschehen, wo junge Menschen besonders gefährdet sind: auf den Schulhöfen und im Netz, aber auch beispielsweise in den Gefängnissen.“

Die Bundesregierung bekräftigt in ihrem Bericht, dass sie Extremismusprävention und Demokratieförderung längerfristig und nachhaltig stärken will. Einige Erfolge auf dem Weg dahin wurden in dieser Legislaturperiode bereits erzielt: z.B. die im Sommer 2016 vom Bundeskabinett verabschiedete „Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung“, die Verdreifachung der für die Unterstützung der Zivilgesellschaft bereit gestellten Haushaltsmittel sowie € 100 Mio. für das Nationale Präventionsprogramm gegen islamistischen Terrorismus ab dem Jahr 2018.

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley:

„Wir sind noch nicht am Ziel. Wir haben zwar deutlich mehr Geld für Prävention zur Verfügung. Aber wir brauchen eine bundesgesetzliche Grundlage für Extremismusprävention und Demokratieförderung. Damit wir nicht nur modellhaft und punktuell fördern können, sondern dauerhaft und überall, wo dies notwendig ist“, so die Ministerin weiter.

Der Bericht stellt klar, dass sicherheitsbehördliche Maßnahmen und Prävention Hand in Hand gehen müssen. Jeder Euro, der für Prävention investiert wird, trägt auch zur Verbesserung der Sicherheitslage bei.

Der Deutsche Bundestag hat die Bundesregierung im Jahr 2013 damit beauftragt, in jeder Legislaturperiode einen Bericht mit Handlungsempfehlungen und einer Analyse der Wirksamkeit der geförderten Bundesprogramme zur Extremismusprävention zu erstellen und vorzulegen. Diesem Auftrag kommt die Bundesregierung mit dem vorliegenden Bericht nach.

BMFSFJ, Pressemitteilung v. 14.06.2017

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