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BMVI: Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren legt Bericht vor – Dobrindt: Weltweit erste Leitlinien für Fahrcomputer

20. Juni 2017 by Klaus Kohnen

Die von Bundesminister Alexander Dobrindt eingesetzte Ethik-Kommission zum automatisierten Fahren hat ihren Bericht vorgelegt. Das Experten-Gremium unter Leitung des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Dr. Udo Di Fabio hat darin Leitlinien für die Programmierung automatisierter Fahrsysteme entwickelt.

Dobrindt: „Die Interaktion von Mensch und Maschine wirft in der Zeit der Digitalisierung und der selbstlernenden Systeme neue ethische Fragen auf. Das automatisierte und vernetzte Fahren ist die aktuelle Innovation, bei der diese Interaktion in voller Breite Anwendung findet. Die Ethik-Kommission im BMVI hat dafür absolute Pionierarbeit geleistet und die weltweit ersten Leitlinien für automatisiertes Fahren entwickelt. Damit bleiben wir international Vorreiter für die Mobilität 4.0.“

Prof. Dr. Dr. Di Fabio: „Die Ethik-Kommission Automatisiertes und Vernetztes Fahren hat für Politik und Gesetzgebung erste Leitlinien entwickelt, die eine Zulassung automatisierter Fahrsysteme erlauben, allerdings im Hinblick auf Sicherheit, menschliche Würde, persönliche Entscheidungsfreiheit und Datenautonomie besondere Anforderungen stellen.“

Der Bericht der Ethik-Kommission umfasst insgesamt 20 Thesen. Kernpunkte sind:

  • Das automatisierte und vernetzte Fahren ist ethisch geboten, wenn die Systeme weniger Unfälle verursachen als menschliche Fahrer (positive Risikobilanz).
  • Sachschaden geht vor Personenschaden: In Gefahrensituationen hat der Schutz menschlichen Lebens immer höchste Priorität.
  • Bei unausweichlichen Unfallsituationen ist jede Qualifizierung von Menschen nach persönlichen Merkmalen (Alter, Geschlecht, körperliche oder geistige Konstitution) unzulässig.
  • In jeder Fahrsituation muss klar geregelt und erkennbar sein, wer für die Fahraufgabe zuständig ist: Der Mensch oder der Computer.
    Wer fährt, muss dokumentiert und gespeichert werden (u.a. zur Klärung möglicher Haftungsfragen).
  • Der Fahrer muss grundsätzlich selbst über Weitergabe und Verwendung seiner Fahrzeugdaten entscheiden können (Datensouveränität).

Die Ethik-Kommission des BMVI setzt sich aus 14 Wissenschaftlern und Experten aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik zusammen. Dazu zählen u. a. Verkehrsexperten, Rechtswissenschaftler, Informatiker, Ingenieure, Philosophen, Theologen, Verbraucherschutz-, Verbands- und Unternehmensvertreter.

Den gesamten Bericht der Ethik-Kommission finden Sie hier: www.bmvi.de/bericht-ethikkommission.

BMVI, Pressemitteilung v. 20.06.2017

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