Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/17419 v. 22.06.2017). Er hat Zustimmung empfohlen. Nach Beginn der Beratungen wurde der Änderungsantrag (CSU) LT-Drs. 17/17222 eingereicht, der die Zustimmung der nachberatenden Ausschüsse (Staatshaushalt und Finanzfragen sowie Verfassungsausschuss) fand. Der Änderungsantrag betrifft die Schaffung einer Rechtsgrundlage für die Erhebung von Beiträgen durch die Bayerische Tierseuchenkasse; eine inhaltliche Änderung der bisherigen Praxis sei damit nicht verbunden, so die Antragsbegründung. Der Antrag reagiert auf Urteile des BayVGH v. 02.05.2017 (20 N 15.1693, 20 N 15.353 und 20 N 14.2305): Der BayVGH hatte entschieden, dass die Beitragssatzungen der Bayerischen Tierseuchenkasse aus den Jahren 2009 bis 2011 nichtig sind und dies im Wesentlichen damit begründet, dass die Beitragssatzungen in Art. 5 Abs. 2 des Bayerischen Gesetzes über den Vollzug des Tierseuchenrechts (jetzt: Art. 5 Abs. 2 BayAGTierGesG) keine hinreichende Rechtsgrundlage fänden.

Der Verfassungsausschuss hat darüber hinaus Zustimmung mit der Maßgabe empfohlen, dass das Gesetz am 01.08.2017 in Kraft tritt und dass mit Ablauf des 31.07.2017 verschiedene Voirschriften außer Kraft treten, darunter das Gesetz über die örtliche Zuständigkeit zum Vollzug des Gesundheits- und Veterinärrechts im Gebiet des Flughafens München – Franz Josef Strauß (FlughZustG) sowie die Gewässerzustandszuständigkeitsverordnung (BayGewZuZustV).

Weitere Informationen

  • Stichworte zum Gesetzentwurf: Reaktion auf das „Gutachten zur Struktur und Organisation des amtlichen Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung“ des BayORH v. 12.02.2016; neue bayernweite Behörde für lebensmittelrechtliche Kontrolle komplexer Betriebe ab 2018 („Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen“; dem LGL nachgeordnet; Standorte: Kulmbach und Erding); interdisziplinäre Kontrollteams mit hohem Spezialisierungsgrad; 70 neue Stellen und rund € 4,1 Mio. im Doppelhaushalt 2017/2018; 20 Stellen sollen zusätzlich aus dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur neuen Behörde verlagert werden; bestehende Spezialeinheit des LGL wird fortentwickelt (neu ausgerichtet wird sie auf die Bereiche Planung und Controlling) und kann für Betriebe, die im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltungsbehörden bleiben, auch zukünftig fachlich unterstützend tätig werden; darüber hinaus wird das Gesetzgebungsverfahren genutzt, um weiteren Änderungsbedarf des Ressortbereichs umzusetzen (Aufhebung der Gewässerzustandszuständigkeitsverordnung, Streichung von Art. 6 BayAbfG, Erweiterung des BayImSchG um einen Ordnungswidrigkeitentatbestand). Zudem sind u.a. auch die Zuständigkeitsverordnung (ZustV), die Landesämterverordnung (LAV-UGV) und das Gesetz zur Ausführung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) von Änderungen betroffen.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

(koh)