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StMBW: Gewalt an Schulen wird nicht geduldet

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Gewalt wird an Schulen nicht geduldet. Die Schulfamilie wird geschützt, so Bayerns Bildungs- und Wissenschaftsministerium zu den heutigen Erklärungen von BLLV und Grünen. Dabei betont das Ministerium:

  1. Psychische und physische Gewalt gegen Lehrkräfte wie auch gegen Schülerinnen und Schüler an der Schule – sei es durch wen auch immer – wird nicht geduldet. Auch die immer weiter verbreitete psychische Gewalt durch Cybermobbing wird nicht hingenommen.
  2. Mit einer Vielzahl von Instrumenten werden mögliche Übergriffe verhindert bzw. wird ihnen wirkungsvoll begegnet. Das Spektrum der Instrumentarien reicht von pädagogischen Maßnahmen über Ordnungsmaßnahmen bis hin zur Anzeige bei Polizei und Staatsanwaltschaft.
    Die Betroffenen müssen aber auch den Willen haben, entsprechende Vorgänge zu nennen und anzuzeigen. Zuschauen ist nicht angesagt, Handeln ist die Devise. In einer Bekanntmachung hat das Kultusministerium am 23. September 2014 darauf hingewiesen, dass z.B. schwere Beleidigungen und Cybermobbing als Straftaten anzeigepflichtig sind.
  3. Das Kultusministerium bietet gemeinsam mit den Schulberatungsstellen und in Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Fachbehörden entsprechende Präventionsprogramme zur Stärkung der Persönlichkeit und gegen Gewalt an – z.B. „Prävention im Team“. Bei Prävention im Team z.B. sind auch die Lehrkräfte miteinbezogen.
  4. Ansprechpartner sind je nach Situation erlebter oder befürchteter psychischer oder physischer Gewalt neben der Schulleitung z.B. auch die Verbindungsbeamten der Polizei bzw. die entsprechende Polizeidienststelle. Eine Sensibilisierung findet auch in Fortbildungen für Lehrkräfte statt.
  5. Die staatlichen Schulberatungsstellen sowie die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen an den Schulen unterstützen Lehrkräfte bei der Bearbeitung von Problemen z.B. durch Beratung und Supervision.

StMBW, Pressemitteilung v. 22.06.2017