Gesetzgebung

StMJ & StMI: Bundestag macht Weg für StPO-Reform frei

Justizminister Bausback und Innenminister Herrmann: „Bayerisches Engagement zahlt sich aus / Bayerische Kernforderungen nach Quellen-TKÜ und Onlinedurchsuchung setzen sich durch / Großer Erfolg für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger!“

Der Bundestag hat heute den Weg frei gemacht für eine umfangreiche StPO-Reform. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback zu diesem Anlass:

„Der heutige Gesetzesbeschluss zeigt: Unser großes Engagement für bessere und effektivere Strafverfolgungsinstrumente zahlt sich aus. Zahlreiche bayerische Kernforderungen wie die Quellen-TKÜ oder die Onlinedurchsuchung befinden sich jetzt auf der Zielgeraden. Und das ist auch längst überfällig! Denn: Es kann nicht sein, dass wir unsere Ermittlungsbehörden taub lassen, wenn sich Straftäter über verschlüsselte, aber völlig alltägliche Kommunikationswege wie WhatsApp oder Skype unterhalten. Gerade bei der Bekämpfung von Terrorismus und schwersten Straftaten müssen wir mit den Tätern Schritt halten. Strafverfolgung im 21. Jahrhundert funktioniert nur, wenn wir unsere Strafverfolgungsbehörden auch mit den Ermittlungsinstrumenten des 21. Jahrhunderts ausstatten. Der heutige Gesetzesbeschluss ist daher ein großer Erfolg für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger!“

Der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann ergänzt:

„Ich begrüße es ausdrücklich, dass der Bundesgesetzgeber heute die Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass die Überwachung verschlüsselter Nachrichten auch zur Strafverfolgung eingesetzt werden darf. Wenn der Verdacht einer schweren Straftat – wie etwa Totschlag, Vergewaltigung oder die Bildung einer terroristischen Vereinigung – besteht, reicht es heute nicht mehr aus, dass unsere Ermittler den Telefonanschluss des Verdächtigen überwachen und seine SMS mitlesen dürfen. Viele Täter kommunizieren doch heutzutage mit Hilfe von Messengern, wie beispielsweise WhatsApp. Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, Gesetze an die veränderte Realität anzupassen. Unsere Ermittler müssen dort effektiv überwachen dürfen, wo Täter heutzutage tatsächlich miteinander kommunizieren. Nur dort werden sie die Hinweise finden, um schwere Straftaten aufzuklären und weitere Straftaten zu verhindern.“

Der Justizminister begrüßt zudem die Entscheidung des Bundestags, wonach Gerichte künftig in geeigneten Fällen ein Fahrverbot unabhängig davon anordnen dürfen, ob die Tat einen Bezug zum Straßenverkehr hat.

Bausback: „Auch dies entspricht einer langjährigen bayerischen Forderung. Noch passgenauere Strafen sind ebenso wie eine effektivere Strafverfolgung Garanten für eine funktionierende Strafrechtspflege! Der Bund schließt auf beiden Feldern jetzt Lücken. Spät – aber: Besser spät als nie!“

StMJ & StMI, gemeinsame Pressemitteilung v. 22.06.2017

Redaktionelle Hinweise

Die beiden Gesetzentwürfe „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ (BT-Drs. 18/11277) und „zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze“ (BT-Drs. 18/11272) enthalten eine Vielzahl von Änderungen des Straf- und Strafprozessrechts. Nach der vom Plenum angenommenen Beschlussvorlage des Rechtsausschusses (BT-Drs. 18/12785) wurden die Bestimmungen des zweitgenannten Gesetzentwurfs in den erstgenannten eingefügt und dieses Gesetz um die Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Online-Durchsuchung erweitert.

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