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Staatskanzlei: Neues Konzept für Landesgartenschauen und „kleine Gartenschauen“

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Der Ministerrat hat heute eine umfassende Weiterentwicklung der Gartenschauen in Bayern beschlossen. Im Mittelpunkt steht dabei eine stärkere Einbindung der Bürger vor Ort im Vorfeld eines Bewerbungsverfahrens und bei der Umsetzung. Auch das inhaltliche Profil der Gartenschauen wird geschärft. Umweltministerin Ulrike Scharf betonte:

„Gartenschauen sind ein Erfolgsfaktor für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Sie stehen für eine dauerhafte und hohe Lebensqualität der Menschen. Gleichzeitig sind sie Motor für einen sanften Tourismus. Eine Gartenschau kann aber nur mit Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort erfolgreich ausgerichtet werden. Deshalb wollen wir die Bürger künftig im Vorfeld einer Gartenschau intensiver beteiligen. Bürger, regionale Verbände und die Wirtschaft werden damit in Zukunft noch stärker und früher eingebunden. Daneben soll das Verfahren für die Kommunen flexibler und finanziell attraktiver gestaltet werden. Damit ist der Weg frei für eine erfolgreiche Zukunft der Gartenschauen.“

Das neue Gartenschau-Konzept beinhaltet neben einer verstärkten Beteiligung der Bürger im Vorfeld insbesondere Vereinfachungen im Bewerbungsverfahren. Die jeweilige Gemeinde kann künftig die Durchführungsdauer einer Gartenschau selbst festlegen, um spezielle Gegebenheiten vor Ort besser berücksichtigen zu können. Inhaltlich soll der Fokus verstärkt auf hochwertige und den Bürgern dauerhaft zur Verfügung stehende, nachhaltige städtebauliche Gestaltungen gelegt werden.

Viele erfolgreiche Beispiele zeigen, wie Gartenschau-Städte ihre Bevölkerung mit großartigem Engagement in Konzeption und Umsetzung der Gartenschauen einbinden. Positive Beispiele sind etwa die Stadt Freyung, die den Zuschlag für die Gartenschau 2022 erhalten hat, oder die Landesgartenschau 2016 in Bayreuth. Insgesamt wurden durch Gartenschauen in Bayern seit dem Jahr 1980 rund 460 Hektar Fläche neu gestaltet.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 27.06.2017