Sachgebiet: Recht des öffentlichen Dienstes / BAG, Urt. v. 29.06.2017 – 6 AZR 364/16 / Weitere Schlagworte: Anrechnung von Tätigkeiten im Beamtenverhältnis
Leitsatz:
AnzeigeBei reinen Inlandssachverhalten verstößt es nicht gegen höherrangiges Recht, dass Beamtenverhältnisse nicht in die Beschäftigungszeit des § 34 Abs. 3 TV-L einbezogen werden.
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