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Bayerischer Städtetag: Verständigung der Staatsregierung mit der Automobilindustrie – Maly: Ansatz der Bayerischen Staatsregierung ist vernünftiger Schritt

„Die Städte hätten weniger Probleme mit der Luftreinhaltung, wenn die Automobilindustrie die niedrigen Abgaswerte einhalten würde, die in ihren Prospekten für die Automodelle angegeben sind“, sagt der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Nürnbergs Oberbürgermeister Dr. Ulrich Maly: „Eine bessere Luftqualität in unseren Städten lässt sich am effektivsten erzielen, wenn an der Quelle angesetzt wird, damit Pkws, Lkws und Busse weniger Schadstoffe ausstoßen. Daher begrüßen die Städte die Ansätze, die sich aus der Verständigung der Bayerischen Staatsregierung mit bayerischen Automobilunternehmen ergeben. Kommunalpolitiker sind keine Anhänger von Fahrverboten, denn Städte brauchen freien Zugang und freie Zufahrt. Städte leben von und mit der Mobilität. Fahrverbote wären nur ein letztes Mittel, um gefährliche Emissionen von Schadstoffen zu reduzieren.“

Maly: „Der Ansatz von Staatsregierung und Automobilindustrie, für eine zügige Verbesserung der Flottenwerte zu sorgen, ist vernünftig – das ist ein Schritt in die richtige Richtung, der Chancen eröffnet. Vor allem muss der öffentliche Personennahverkehr gestärkt werden: Der öffentliche Nahverkehr ist das bewährte Rückgrat der Mobilität in den Städten und Landkreisen.“

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Zusätzliche staatliche Fördermittel, etwa zur Erneuerung von städtischen Busflotten mit umweltfreundlichen Antrieben, sorgen mittelfristig für verbesserte Emissionswerte in unseren Städten.

Maly: „Den Details für ein Sonderprogramm zum Ausbau von Park-and-Ride, Ride-and-Bike und zum erleichterten Umstieg auf öffentlichen Nahverkehr sehen die Kommunen mit Interesse entgegen. Wir freuen uns vorsichtig über die in Aussicht gestellten Verbesserungen, die wir seit Jahren unverdrossen anmahnen.“

Es ist zu klären, wie die Erneuerung von Nutzfahrzeugflotten gefördert werden kann. Hierbei dürfen nicht die städtischen Fahrzeugflotten vergessen werden, etwa von Bauhof-Fahrzeugen, Müllautos und Feuerwehrautos.

Maly: „Die Automobilindustrie ist gefordert, auch bei Nutzfahrzeugen emissionsarme Antriebe anzubieten. Die Städte können ihre Fahrzeugflotten mit Bussen, Müllautos, Feuerwehrfahrzeugen nur elektrifizieren, wenn funktionierende und bezahlbare Technologie angeboten wird und Bund und Länder die erhöhten Anschaffungskosten deutlich fördern.“

Die Lage der Städte ist laut Maly vertrackt:

„Die Europäische Union setzt ehrgeizige Richtlinien zur Luftqualität, etwa mit Grenzwerten für Stickstoffdioxid oder Feinstaub. Allerdings fehlen die Handlungsinstrumente zur Umsetzung der Richtlinien. Somit wird letztlich das Problem den Städten wie eine heiße Kartoffel zugeworfen: Sie sollen die Luft rein halten, haben aber keine praktikable Möglichkeit, den Schadstoffausstoß von Fahrzeugen zu reduzieren. Das ist eigentlich die Aufgabe der Automobilhersteller. Die Versäumnisse der Automobilindustrie dürfen nicht auf dem Rücken der Kommunen und ihrer Bürger abgeladen werden.“

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Falls sich die bisherige Rechtsprechung zur Luftreinhaltung weiter bestätigen sollte, wären betroffene Städte darauf angewiesen, mit einer blauen Umweltplakette ein Handlungsinstrument zur Differenzierung von Zufahrtverboten für luftverschmutzende Fahrzeuge zu erhalten. Nur, wenn emissionsarme Fahrzeuge eindeutig gekennzeichnet sind, lassen sich die Emissionen stadtverträglich, rechtssicher und kontrollierbar mit Fahrverboten reduzieren. Hierfür müsste der Bund eine Rechtsgrundlage schaffen, denn ein pauschales Fahrverbot für Dieselfahrzeuge wäre schwer kontrollierbar und schwer vermittelbar.

Maly: „Die Verständigung der Bayerischen Staatsregierung mit den Automobilunternehmen ist ein viel versprechender Ansatz, der jedoch im Detail konkretisiert werden muss, um praxisgerecht zu wirken. So stellt sich die Frage, ob die Verständigung der Staatsregierung mit den Automobilfirmen reicht, um den Vorgaben der Rechtsprechung zur Einhaltung der Luftgrenzwerte schnell nachzukommen. Ansonsten ist damit zu rechnen, dass die Gerichte tatsächlich Fahrverbote als Akutmittel verordnen.“

Bayerischer Städtetag, Pressemitteilung v. 29.06.2017

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