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BVerwG: Einsicht in Personalakten

Sachgebiete: Informationsfreiheitsrecht; Presse-, Rundfunk-, Medienrecht; Personenordnungs- und Datenschutzrecht / BVerwG, Urt. v. 29.06.2017 – BVerwG 7 C 24.15 / Weitere Schlagworte: Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger Mitarbeiter des Bundeslandwirtschaftsministeriums; Auskunftsanspruch; Beschäftigtendatenschutz; Drittbeteiligungsverfahren; Einwilligung; Abwägung; journalistische Relevanzprüfung; postmortaler Persönlichkeitsschutz; allgemeines Persönlichkeitsrecht; Achtungsanspruch; Geltungswert; Presserecht; verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch

Leitsätze:

  1. Auskunftsansprüche Dritter auf der Grundlage des Personalaktenrechts (§ 111 Abs. 3 Satz 1 BBG, § 28 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a BDSG) gehen dem Zugangsanspruch nach § 1 Abs. 1 IFG nicht gem. § 1 Abs. 3 IFG vor.
  2. Der absolute Schutz personenbezogener Daten nach § 5 Abs. 2 IFG wird durch fachrechtliche Bestimmungen nicht eingeschränkt.
  3. Ein Drittbeteiligungsverfahren nach § 8 Abs. 1 IFG ist durchzuführen, wenn ein Versagungsgrund durch die Einwilligung des Betroffenen überwunden werden kann.
  4. Die Versagungsgründe nach § 3 Nr. 4 IFG und nach § 5 Abs. 1 und 2 IFG sind nebeneinander anwendbar.