Gesetzgebung

Deutscher Landkreistag: Landkreistag gegen Änderung des Grundgesetzes für sozialen Wohnungsbau

Der Deutsche Landkreistag hat den heutigen Vorschlag von Bundesbauministerin Barbara Hendricks für eine Grundgesetzänderung beim sozialen Wohnungsbau für die Zeit nach 2019 deutlich kritisiert. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Wir sollten das Rad der Föderalismusreform nicht wieder zurückdrehen, wonach seit 2006 die Länder die alleinige Verantwortung für die soziale Wohnraumförderung tragen. Deren in letzter Zeit intensivierte Anstrengungen beim Wohnungsbau tragen erste Früchte. Das Letzte, was wir daher in einer solchen Situation brauchen, ist ein ‚Hü und Hott‘ bei den dahinter liegenden rechtlichen und politischen Strukturen, schon gar nicht in Gestalt einer Doppelverantwortlichkeit von Ländern und Bund. Sollten die Länder dauerhaft finanziell mit dieser ihrer Aufgabe überfordert sein, sieht das Grundgesetz eine Anpassung der Umsatzsteuerverteilung zwischen Bund und Ländern vor.“

Unbestreitbar ist, dass es in vielen großen Städten, aber auch in wachsenden Landkreisen weiteren Wohnungsbaus bedarf.

„Es ist Sache der Länder, an dieser Stelle die Entwicklung zu befördern und ihre Verantwortung kraftvoll auszufüllen. Gleichfalls ist und war es hilfreich, dass der Bund den Ländern über eine Erhöhung der Kompensationsmittel hilft, ihrer Aufgabe der sozialen Wohnraumförderung wirksamer als bisher nachzukommen. Diese Mittel waren und sind aber seit den Absprachen im Rahmen der Föderalismusreform bis 2019 befristet. Es ist somit kein Hexenwerk, dass diese einer Sondersituation geschuldeten Gelder perspektivisch auslaufen und die Länder dann ausschließlich aus eigenen Ressourcen tätig werden müssen“, verdeutlichte Henneke.

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Diese klaren Strukturen dürften nun nicht durch ein Zurückdrehen der Verantwortlichkeiten im Sinne einer Zuständigkeit des Bundes für dieses Themenfeld konterkariert werden nur, weil der Bund derzeit hohe Überschüsse erziele und gern über die Hintertür diesen Bereich mitgestalten würde.

„Es darf gerade keine weiteren Mischfinanzierungen von Ländern und Bund geben. Denn die Folge wäre eine doppelte Verantwortlichkeit nicht nur in finanzieller Hinsicht, sondern auch im Zuge eines deutlichen inhaltlichen Einflusses des Bundes im Verantwortungsbereich der Länder“, stellte er fest.

Sollten die Länder mit der Aufgabe des sozialen Wohnungsbaus tatsächlich dauerhaft finanziell überfordert sein und der Bund weiterhin so deutliche Haushaltsüberschüsse erzielen, so Henneke weiter, so gäbe es dafür eine einfache Lösung:

„Verlorengegangene Balance zwischen Aufgaben und Einnahmen im Verhältnis von Bund und Ländern regelt das Grundgesetz über die Möglichkeit der Anpassung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Das ist der von der Verfassung vorgesehene Mechanismus, sollten die Länder finanziell mit der Bewältigung ihrer Aufgaben überfordert sein.“

Aus Sicht des Bundes sei es allerdings auf diese Weise gerade nicht möglich, inhaltlich in die Länderzuständigkeiten einzudringen, worin auch der tiefere Sinn des heutigen Vorschlags des Bundes liege.

„Dieses Wirkprinzip des Grundgesetzes ist genau richtig und sollte vor allem nach den jüngsten Fällen zur Brennelementesteuer, zum DigitalPakt Schule oder zu den Bundesmitteln für Schulsanierungen endlich vom Bund beachtet werden. Es ist an der Zeit, derartige Versuche zu beenden, die Verantwortlichkeiten der Länder weiter zu schmälern und damit letztlich das föderale Gleichgewicht endgültig zu zerstören“, so Henneke abschließend.

Deutscher Landkreistag, Pressemitteilung v. 29.06.2017