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BMWi: Bundestag beschließt Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz – NEMOG)

30. Juni 2017 by Klaus Kohnen

Der Bundestag hat final das Gesetz zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz – NEMOG) beschlossen. Bundeswirtschaftsministerin Zypries: „Wer die Energiewende will, braucht zügigen Netzausbau. Für die Akzeptanz dieses Projekts ist eine faire Verteilung der Kosten auf alle Schultern entscheidend. Deshalb verringern wir künftig regionale Unterschiede bei den Netzentgelten, in dem wir die Kostenbelastungen aus vermiedenen Netzentgelten schrittweise abschmelzen und die Netzentgelte für Übertragungsnetze schrittweise vereinheitlichen. Das ist ein wichtiger und richtiger Schritt. Ich begrüße, dass hier eine Einigung noch in dieser Legislaturperiode gelungen ist.“

Das NEMOG-Gesetz beinhaltet zwei wichtige Punkte: Erstens die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sowie zweitens die Abschmelzung des Privilegs der vermiedenen Netzentgelte. Die Übertragungsnetzentgelte sollen bundesweit stufenweise angeglichen werden. Zur Umsetzung enthält das Gesetz eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. Die soll in fünf Stufen erfolgen, beginnend am 01.01.2019. Ab 01.01.2023 sind die Entgelte für die Übertragungsnetze überall in Deutschland dann gleich hoch. Derzeit machen die Übertragungsnetzkosten etwa 25% der Gesamtkosten der Stromnetze aus.

Die im Gesetz vorgesehene Abschmelzung der Zahlungen an Stromerzeuger für sog. vermiedene Netzentgelte ist sachgerecht. Denn die frühere Annahme, lokal erzeugter und verbrauchter Strom würde Kosten für das übergeordnete Netz einsparen, stimmt immer weniger: Windstrom muss vielmehr von Norden in die Verbrauchszentren nach Süden und Westen transportiert werden, wofür Netze gebraucht werden. Vor diesem Hintergrund werden die Berechnungsgrundlagen für vermiedene Netzentgelte bei allen Bestandsanlagen an die aktuelle Situation angepasst und ab 2018 auf dem Niveau des Jahres 2016 eingefroren.

Bei der weiteren Abschmelzung wird unterschieden zwischen den volatilen (Sonne, Wind) und den steuerbaren Erzeugungsanlagen (z.B. KWK). Bei volatilen Anlagen werden die vermiedenen Netzentgelte für Neuanlagen ab 2018 komplett abgeschafft und für Bestandsanlagen ab 2018 in drei Schritten vollständig abgeschmolzen. Das kann im Norden und Osten zu einer spürbaren Dämpfung des Anstiegs der Netzkosten führen und kommt den Stromkunden in diesen Netzgebieten zugute. Bei steuerbaren Anlagen erhalten Neuanlagen ab 2023 keine Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten mehr.

In einem nächsten Schritt wird sich der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzgebungsvorhaben befassen (nicht BR-zustimmungspflichtig). Das Gesetz soll im Spätsommer 2017 in Kraft treten.

BMWi, Pressemitteilung v. 30.06.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (Netzentgeltmodernisierungsgesetz).

  • Weitere Informationen (Bundestag): hier.
  • Erster Durchgang Bundesrat: hier.
  • Vorgang im DIP: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.

 

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