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DStGB: Bessere Rückführung von Geflüchteten ohne Bleiberecht

Das Bundesinnenministerium ist heute in einer gemeinsamen Veranstaltung zur „Optimierung des Rückkehrmanagements“ mit dem Deutschen Städte- und Gemeindebund und dem Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen mit Vertretern der Ausländerbehörden sowie den politisch wie fachlich Verantwortlichen in Städten, Gemeinden und Landkreisen in einen offenen Dialog getreten. Der Austausch diente dazu, praktisch relevante Probleme und Bedürfnisse bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht aus kommunaler Sicht zu verdeutlichen und ein gegenseitiges Verständnis zu erreichen, um die praktische Umsetzung zu verbessern.

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„Es ist ein gemeinsames Interesse des Bundes und der Kommunen, die zwangsweise oder freiwillige Rückführung von vollziehbar Ausreisepflichtigen deutlich zu verbessern. Für diese gesamtstaatliche Aufgabe ist ein offener Informations- und Meinungsaustausch zwischen Vertretern des Bundesinnenministeriums, Ausländerbehörden und den kommunalen Spitzenverbänden unerlässlich“, heben die Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalens, Dr. Gerd Landsberg und Dr. Bernd Jürgen Schneider anlässlich der heutigen Veranstaltung hervor.

„Städte und Gemeinden brauchen dringend Entlastung, um sich um die Flüchtlinge kümmern zu können, die tatsächlich schutzbedürftig sind. Alles andere gefährdet die Integration derjenigen mit Bleibeperspektive und die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung. Wenn sich an dem derzeitigen Verfahren nichts ändert, werden Ende 2017 über 450.000 ausreisepflichtige Menschen in Deutschland leben. Hier erwarten wir, dass sowohl der Bund als auch die Länder die nunmehr geschaffenen gesetzlichen Regelungen zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht nutzen und die Abschiebepraxis konsequent umsetzen“, fordern Dr. Landsberg und Dr. Schneider nachdrücklich.

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Abschließend führen die Hauptgeschäftsführer an:

„Für ein geordnetes Asylverfahren, aber auch um möglichen Sicherheitsgefahren zu begegnen, muss es oberste Priorität haben, alle Asyl- und Schutzsuchenden, die nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten, eindeutig und verlässlich identifizieren zu können. Flüchtlinge, ohne Passpapiere und solche ohne Bleibeperspektive sollten in Ankunfts- und Aufnahmezentren des Bundes und/oder der Länder verbleiben und müssen von dort zurückgeführt werden. Sie dürfen erst gar nicht auf die Kommunen verteilt werden. Hier wünschen wir uns eine stärkere Verantwortung des Bundes und der Länder.“

DStGB, Pressemitteilung v. 03.07.2017