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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Staatskanzlei: Umsetzungsstand der Bund-Länder-Vereinbarungen im Wissenschaftsbereich

4. Juli 2017 by Klaus Kohnen

Das im Juni 2016 von Bund und Ländern beschlossene wissenschaftliche Gesamtpaket ist auf einem guten Weg der Umsetzung. Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle: „Exzellenzstrategie, ‚Innovative Hochschule‘ und wissenschaftliche Nachwuchsförderung sind zentrale Säulen der Wissenschaftspolitik im Freistaat. Sie sichern nachhaltig die hohe Qualität von Forschung und Lehre am Wissenschaftsstandort Bayern.“

Exzellenzstrategie

Im Rahmen der „Exzellenzstrategie“ werden bundesweit rd. 50 Exzellenzcluster und etwa zehn Exzellenzuniversitäten mit € 533 Mio. pro Jahr gefördert – ein Viertel davon trägt das Sitzland, den Rest finanziert der Bund. Nach einem wissenschaftsgeleiteten Auswahlverfahren entscheidet eine Kommission, bestehend aus internationalen Wissenschaftlern und den Wissenschaftsministern von Bund und Ländern, über die Förderung. Die bayerischen Universitäten haben sich an der aktuellen Ausschreibungsrunde rege beteiligt und 20 Einzel- und 10 Verbundanträge für Exzellenzcluster (ExC) eingereicht.

Programm „Innovative Hochschule“

Mit dem Programm „Innovative Hochschule“ werden Ideen-, Wissens- und Technologietransfer in den Regionen verankert und gestärkt. Hierbei sehen Bund und Länder eine Förderung im Umfang von € 550 Mio. im Zeitraum von zehn Jahren vor, die zu 90% vom Bund und zu 10% von den Ländern finanziert wird. Insbesondere Hochschulen für angewandte Wissenschaften sowie kleinere und mittlere Universitäten profitieren davon. Wissenschaftsminister Spaenle hebt das positive Ergebnis nach der Förderbekanntgabe des Bundes vom 04.07.2017 für die erste Förderperiode hervor. Es wurden sechs Anträge aus Bayern sowie ein Verbund aus Baden-Württemberg, an dem die HaW Neu-Ulm beteiligt ist, zur Förderung ausgewählt. Im Ländervergleich schneidet Bayern damit am besten ab. Angesichts des strengen Wettbewerbs und der großen Konkurrenz ist das ein besonders gutes Resultat.

Wissenschaftlicher Nachwuchs an den Universitäten

Mit 1.000 sog. Tenure-Track-Professuren (W1 oder W2) fördert der Bund den wissenschaftlichen Nachwuchs an den Universitäten bis zu sechs Jahren sowie die W2/W3 Anschlussstellen bis zu zwei Jahren. Die Länder unterstützen dies über die Sicherung der W2/W3-Anschlussstellen. Im bundesweiten Wettbewerb sind für Bayern gemäß den Länderkontingenten maximal 148 Tenure-Track-Professuren vorgesehen. Bei der bisherigen Ausschreibung haben sich alle staatlichen Universitäten Bayerns beteiligt. Das Tenure Track-Modell wird von den bayerischen Universitäten seit Jahren mit positiven Erfahrungen erprobt.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 04.07.2017

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