Gesetzgebung

Landtag: 107. Plenum (06.07.2017) – behandelte Gesetzentwürfe

Drei Gesetzentwürfe der Staatsregierung wurden nach Zweiter Lesung beschlossen: der Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Anpassung des Straßen- und des Baurechts an die Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie zu den Informations- und Beteiligungsrechten der Öffentlichkeit), der Gesetzentwurf zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung (neue bayernweite Behörde für lebensmittelrechtliche Kontrolle komplexer Betriebe ab 2018 – „Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen“) und der Gesetzentwurf über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern (Verbot der Gesichtsverhüllung in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung sowie bei Wahlen). Die Tagesordnungspunkte 19-22, darunter Zweite Lesungen zu den Gesetzentwürfen von SPD und Freien Wählern zur Änderung des Schulwegkostenfreiheitsgesetzes sowie ein Gesetzentwurf (SPD) zur Änderung des BayEUG (Stärkung des Elternrechts durch Einführung der Elternentscheidung bei der Schullaufbahnwahl), wurden auf die nächste Sitzung verschoben. Diese (108. Sitzung) findet laut Sitzungsplan am 18.07.2017 statt.

In Zweiter Lesung wurden behandelt und jeweils nach Aussprache beschlossen:

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) und weiterer Rechtsvorschriften

Stichworte: Anpassung des Straßen- und des Baurechts an die Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie zu den Informations- und Beteiligungsrechten der Öffentlichkeit (vgl. zur Europa- und Bundesebene auch hier und hier); Planfeststellungsverfahren; Änderung BayStrWG, BayBO; Erweiterung ZustV: Durchführung des Geldwäschegesetzes (neuer § 8a); Außerkrafttreten des GwG-Zuständigkeitsgesetzes und der GwG-Zuständigkeitsverordnung.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Reform der staatlichen Veterinärverwaltung und Lebensmittelüberwachung

Stichworte: Reaktion auf das „Gutachten zur Struktur und Organisation des amtlichen Veterinärwesens und der Lebensmittelüberwachung“ des BayORH v. 12.02.2016; neue bayernweite Behörde für lebensmittelrechtliche Kontrolle komplexer Betriebe ab 2018 („Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen“; dem LGL nachgeordnet; Standorte: Kulmbach und Erding); interdisziplinäre Kontrollteams mit hohem Spezialisierungsgrad; 70 neue Stellen und rund € 4,1 Mio. im Doppelhaushalt 2017/2018; 20 Stellen sollen zusätzlich aus dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) zur neuen Behörde verlagert werden; bestehende Spezialeinheit des LGL wird fortentwickelt (neu ausgerichtet wird sie auf die Bereiche Planung und Controlling) und kann für Betriebe, die im Zuständigkeitsbereich der Kreisverwaltungsbehörden bleiben, auch zukünftig fachlich unterstützend tätig werden; darüber hinaus wird das Gesetzgebungsverfahren genutzt, um weiteren Änderungsbedarf des Ressortbereichs umzusetzen (Aufhebung der Gewässerzustandszuständigkeitsverordnung, Streichung von Art. 6 BayAbfG, Erweiterung des BayImSchG um einen Ordnungswidrigkeitentatbestand). Zudem sind u.a. auch die Zuständigkeitsverordnung (ZustV), die Landesämterverordnung (LAV-UGV) und das Gesetz zur Ausführung des Tierischen Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) von Änderungen betroffen.

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Gesetzentwurf der Staatsregierung über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern

Stichworte: Verbot der Gesichtsverhüllung in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung (z.B. bei Ansammlungen und auf bestimmten öffentlichen Plätzen) sowie bei Wahlen; weitergehendes bzw. vollständiges Burka-Verbot im öffentlichen Raum evtl. später; Änderungen des BayBG, BayHSchG, BayEUG, BayKiBiG, PAG, LStVG, LWG, GLKrWG, der LWO und der GLKrWO.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen; Foto/Abbildung: (c) ah_fotobox – Fotolia.com