Gesetzgebung

StMI: Eck zum heute im Bayerischen Landtag beschlossenen Gesetzentwurf über das Verbot der Gesichtsverhüllung in Bayern

Bayerns Innenstaatssekretär Gerhard Eck hat zum heute beschlossenen Gesetzentwurf der Staatsregierung über ein Verbot der Gesichtsverhüllung in Bayern betont, dass ein offener Dialog, Blickkontakt und eine Kultur der offenen Kommunikation zu unserem freiheitlich demokratischen Werteverständnis und unserer Staats- und Gesellschaftsordnung gehört.

Eck: „Eine Gesichtsverhüllung widerspricht unserer offenen Kommunikationskultur.“

In bestimmten Bereichen könne und dürfe deshalb eine Gesichtsverhüllung nicht hingenommen werden. So etwa im öffentlichen Dienst, wo die Neutralität und offene Kommunikation gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern laut Eck besondere Bedeutung hat. Auch an den Hochschulen gebe es das Gebot des offenen wissenschaftlichen Diskurses für die effektive Wissensvermittlung. Für unvereinbar mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag hält Eck eine Gesichtsverhüllung auch an den Schulen. Auch bei der Betreuung von Kleinkindern ist die Mimik entscheidend, ein Verbot der Gesichtsverhüllung in Kindertageseinrichtungen daher erforderlich. Vergleichbares gilt bei der polizeilichen Identitätsfeststellung: auch hier muss laut Eck eine Identifizierbarkeit durch ein sichtbares Antlitz möglich sein.

Das entsprechende Verbot wird in das Beamtengesetz, das Hochschulgesetz, das Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen, das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sowie in das Landeswahlgesetz aufgenommen. Außerdem werden das Polizeiaufgabengesetz, das Landesstraf- und Verordnungsgesetz sowie die Landeswahlordnung entsprechend ergänzt. Eck abschließend:

„Das heute beschlossene Gesetz sorgt für Klarheit, vor allem auch in bisher von der Rechtsprechung nicht geklärten Bereichen. Er schafft Rechtsicherheit mit Blick auf gesellschafts- und integrationspolitisch bedeutsame Fragen.“

StMI, Pressemitteilung v. 06.07.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Vgl. Hillgruber, Bereichsspezifische Verbote der Gesichtsverhüllung als legitime Einschränkungen der Religionsfreiheit
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.
  • Stichworte: Verbot der Gesichtsverhüllung in den Bereichen Öffentlicher Dienst, Hochschulen, Schulen, Kindergärten, im Bereich der allgemeinen Sicherheit und Ordnung (z.B. bei Ansammlungen und auf bestimmten öffentlichen Plätzen) sowie bei Wahlen; weitergehendes bzw. vollständiges Burka-Verbot im öffentlichen Raum evtl. später; Änderungen des BayBG, BayHSchG, BayEUG, BayKiBiG, PAG, LStVG, LWG, GLKrWG, der LWO und der GLKrWO.