Gesetzgebung

StMJ: Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens im Bundesrat (StPO-Reform)

Bausback: „Ein Gesetz, das seinen Namen verdient / Künftig auch Überwachung verschlüsselter Kommunikation möglich / Großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik!“

Der Bundesrat hat heute das Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens beraten und beschlossen. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback am Rande des Bundesrates:

„Jetzt haben wir ein Gesetz, das seinen Namen verdient. Denn anders als vom Bundesjustizminister ursprünglich vorgesehen, wird es im Ergebnis tatsächlich zu einer deutlich effektiveren Strafverfolgung führen. Das haben wir auch unserer konsequenten bayerischen Rechtspolitik zu verdanken. Mit Fug und Recht können wir hier und heute sagen: Was lange währt, wird endlich gut!“

Bayern habe sich mit vielen zentralen – teils seit Jahren erhobenen – Forderungen durchgesetzt. So seien nun künftig bei schweren Straftaten endlich auch die Überwachung verschlüsselter Kommunikation wie etwa über WhatsApp oder Skype und die sogenannte Online-Durchsuchung möglich.

Bausback: „Damit Strafverfolgung im 21. Jahrhundert funktioniert, benötigen wir moderne Ermittlungsinstrumente. Hier müssen unsere Strafverfolger technisch Schritt halten – und das wird ihnen nun endlich in diesem wichtigen Bereich ermöglicht.“

Auch bezogen auf das gesamte Gesetzespaket ist der Bayerische Justizminister zufrieden:

„Ich sehe in den Neuregelungen ein überaus positives Saldo. Die Vorteile überwiegen die Nachteile deutlich.“

Beispielsweise werde mit dem erweiterten Fahrverbot auch für Straftaten ohne Bezug zum Straßenverkehr eine sinnvolle Sanktionsmöglichkeit neben Geld- und Freiheitsstrafen geschaffen. Außerdem müssten Zeugen zukünftig bereits vor der Polizei erscheinen und aussagen und nicht erst vor der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht. Ursprünglich vorgesehene Regelungen, die das Strafverfahren komplizierter und vor allem kostspieliger gemacht hätten, wurden gestrichen oder, so z.B. die Verpflichtung zur audiovisuellen Dokumentation von Vernehmungen im Ermittlungsverfahren, auf ein noch vertretbares Maß zurückgeführt. Nun sei lediglich bei Verdacht eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes oder bei besonderer Schutzbedürftigkeit eine Aufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Regelfall vorgeschrieben.

Bausback abschließend:

„In der Gesamtschau ist das Gesetz also ein großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik: Unsere Strafverfolger erhalten dringend benötigtes Werkzeug, um die Kriminalität des 21. Jahrhunderts effektiv zu bekämpfen. Zugleich wird das zuletzt immer anspruchsvoller und komplexer gewordene Strafverfahren zumindest ein Stück weit gestrafft.“

StMJ, Pressemitteilung v. 07.07.2017

Redaktionelle Anmerkung nebst Hinweisen

Die beiden Gesetzentwürfe „zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens“ (BT-Drs. 18/11277) und „zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze“ (BT-Drs. 18/11272) enthalten eine Vielzahl von Änderungen des Straf- und Strafprozessrechts. Nach der vom Plenum angenommenen Beschlussvorlage des Rechtsausschusses (BT-Drs. 18/12785) wurden die Bestimmungen des zweitgenannten Gesetzentwurfs in den erstgenannten eingefügt und dieses Gesetz um die Rechtsgrundlagen für die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ) und die Online-Durchsuchung erweitert.

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens.

  • Weitere Informationen (Bundestag): hier.
  • Erster Durchgang Bundesrat: hier.
  • Zweiter Durchgang im Bundesrat: hier.
  • Vorgang im DIP: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.