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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMJ: Justizminister Bausback kritisiert im Bundesrat Hauruck-Verfahren zur Ehe für alle

7. Juli 2017 by Klaus Kohnen

Der Bundesrat berät heute den Gesetzentwurf zur Ehe für alle. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hierzu vor der Länderkammer: „Bei dem Gesetz geht es um nicht weniger als eine historische Neukonzeption der Ehe – mit weitreichenden Folgen für die Betroffenen und die Gesellschaft. Es ist daher sehr ärgerlich, dass das Gesetz im Hauruck-Verfahren im Bundestag erledigt wurde. Das vom Grundgesetz aus gutem Grund besonders geschützte Institut der Ehe, deren Tradition bis in die Antike zurückreicht, hat mehr Respekt verdient – zumal das Gesetz schwierige verfassungsrechtliche Fragen aufwirft, die man eingehend hätte prüfen und diskutieren müssen.“

Bausback betont:

„Die bayerische Staatsregierung und auch ich ganz persönlich erkennen mit großer Wertschätzung an, wenn in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften Menschen füreinander einstehen und Sorge und Verantwortung füreinander übernehmen. Diskriminierungen gleichgeschlechtlicher Lebenspartner erteile ich daher auch eine klare Absage. Wir haben auch Respekt vor der Gewissensentscheidung eines jeden Abgeordneten. Wir rufen daher nicht den Vermittlungsausschuss an.“

Bayerns Justizminister hebt gleichzeitig hervor:

„Die Ehe aber ist – und das ist meine persönliche Überzeugung und die der bayerischen Staatsregierung – eine Lebensgemeinschaft von Mann und Frau. Sie ist die Grundlage für Familien, in denen Kinder bei ihren leiblichen Eltern aufwachsen. Sie hat eine zentrale Bedeutung für den Fortbestand der staatlichen Gemeinschaft.“

Auch das BVerfG verstehe unter Ehe im Sinne des Grundgesetzes die Verbindung von Mann und Frau und zwar ausdrücklich ungeachtet des gesellschaftlichen Wandels. Selbst der Bundesjustizminister habe im Mai 2015 noch eine Grundgesetzänderung für erforderlich gehalten.

Bausback: „Der große rechtliche Schwachpunkt dieses Gesetzes ist daher vor allem, dass es die bisherige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts übergeht.“

Der Freistaat Bayern beabsichtige daher, renommierte Wissenschaftler mit einer eingehenden verfassungsrechtlichen Prüfung sowie mit einer Prüfung der internationalen Rechtslage zu beauftragen.

„Anders als die Mehrheit im Bundestag widmet der Freistaat Bayern dieser wichtigen Sache den gebührenden Respekt und die notwendige Zeit. Solange die verfassungsrechtlichen Fragen ungeprüft sind, steht jedes Eheversprechen gleichgeschlechtlicher Partner rechtlich auf tönernen Füßen – das können weder Befürworter noch Gegner wollen“, so Bayerns Justizminister abschließend.

StMJ, Pressemitteilung v. 07.07.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Gesetzesbezeichnung: Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts.

  • Weitere Informationen (Bundestag): hier
  • Zweiter Durchgang Bundesrat: hier.
  • Vorgang im DIP: hier.
  • Verbundene Meldungen: hier.

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