• Startseite
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Wissenschaftlicher Beirat
  • Für Autor/innen
  • Register

Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

Das Portal zum öffentlichen Recht und zur öffentlichen Verwaltung im Freistaat Bayern

  • Gesetzgebung
    • Bayern
    • Bund (Positionen des Freistaats)
    • Europa (Positionen des Freistaats)
  • Verwaltung
  • Rechtsprechung
    • Europa (EuGH, EGMR)
    • Bund (BVerfG, BVerwG, BAG, BFH, BGH, BSG)
    • BayVerfGH
    • BayVGH & VG
    • Sonstige
  • Rechtsentwicklung
    • Abgabenrecht
    • Ausländer-/ Asylrecht
    • Bau/ Boden/ Planung
    • Hochschulrecht
    • Kommunalrecht
    • Öffentlicher Dienst
    • Parlaments-/ Wahl-/ Parteienrecht
    • Polizei-/ Ordnungs-/ Wohnrecht
      • Brand-/ Katastrophenschutz/ Rettungsdienst
      • Gesundheit/ Hygiene/ Lebens-/ Arzneimittel
      • Lotterierecht
      • Personenordnungs-/ Datenschutzrecht
      • Polizei-/ Sicherheitsrecht
      • Verkehrsrecht
      • Wohnrecht (inkl. Wohngeldrecht)
    • Presse-/ Rundfunk-/ Medienrecht
    • Schulrecht
    • Sozial-/ Jugendschutz-/ Kindergartenrecht
    • Staats-/ Verfassungsrecht
    • Straßen- und Wegerecht
    • Umweltrecht
      • Abfallbeseitigungsrecht
      • Immissionsschutzrecht
      • Natur-/ Landschafts-/ Artenschutz
      • Wasserrecht
    • Wirtschafts-/ Wirtschaftsverwaltungsrecht
  • Im Fokus
    • Bauen/ Wohnen/ Verkehr
    • Bildung/ Forschung/ Kultur
      • Kultur/ Kirche/ Religion
      • Schulen
      • Universitäten/ Hochschulen
    • Justiz/ Rechtspflege
    • Kardinalthemen
      • Demografie/ Integration
      • Familie, Kinder & Jugend
      • Finanzen/ Abgaben/ Steuern
      • Gesundheit/ Soziales
      • Klima/ Natur/ Umwelt
    • Kommunales
    • Öffentlicher Dienst/ Behörden/ Bundeswehr
    • Personalien
    • Polizei/ Sicherheit/ Ordnung
    • Presse/ Rundfunk/ Medien
  • Blog
    • Landesanwaltschaft
    • Gesetzgebung
    • Rechtsprechung
    • Rezensionen
    • Varia
  • In eigener Sache

Staatskanzlei: Kabinett begrüßt Fahrplan zur Einführung der Landarztquote

11. Juli 2017 by Klaus Kohnen

Gesundheitsministerin Melanie Huml und Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle: „Wichtige Weichenstellung für die Zukunft unseres Ärztenachwuchses und für die hausärztliche Versorgung auf dem Land / Wer bereit ist, als Landarzt zu arbeiten, hat größere Chancen auf einen Studienplatz“

Das Kabinett hat heute den Fahrplan für die Einführung einer Landarztquote in Bayern begrüßt. Die Landarztquote ist ein wichtiger Teil eines Maßnahmenbündels im Rahmen des „Masterplans Medizinstudium 2020“. Gesundheitsministerin Melanie Huml und Wissenschaftsminister Dr. Ludwig Spaenle betonten:

Anzeige

„Unser Ziel ist es, eine Landarztquote in Bayern möglichst zum Wintersemester 2019/2020 einzuführen. Damit sollen bis zu 5% aller Medizinstudienplätze im Freistaat für Studierende vorgehalten werden, die sich verbindlich bereit erklären, später als Hausarzt in Regionen zu arbeiten, die bereits ärztlich unterversorgt sind oder von Unterversorgung bedroht sind. Mit besseren Chancen auf einen Medizinstudienplatz wird der Anreiz erhöht, sich für eine Niederlassung in der Fläche zu entscheiden. Gleichzeitig erleichtern wir die Suche nach Nachfolgern für eine Landarztpraxis. Damit stellen wir die Weichen für die Zukunft unseres Ärztenachwuchses und für die hausärztliche Versorgung auf dem Land. Für uns ist von zentraler Bedeutung, gleichwertige Lebensbedingungen in allen Teilen Bayerns zu realisieren.“

Huml erläuterte:

„Das Gesundheitsministerium wird unter Beteiligung der wichtigen Akteure des Gesundheitswesens eine Prognose erstellen lassen, wie viele Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin benötigt werden, um eine drohende Unterversorgung oder Unterversorgung in bestimmten Regionen Bayerns zu verhindern. Auf Basis dieser Prognose wird die Landarztquote festgelegt, die höchstens 5% aller Studienplätze betragen darf.“

Spaenle unterstrich:

„Wir schaffen mit der Landarztquote eine neue Möglichkeit, einen Medizinstudienplatz in Bayern zu bekommen. Bewerber um einen Studienplatz in Medizin können sich im Rahmen des bisherigen Verfahrens dann zusätzlich auch für diese Vorabquote bei der Stiftung für Hochschulzulassung bewerben. Sie müssen dabei erklären, dass sie bereit sind, bei Erhalt eines Medizinstudienplatzes eine Landarztverpflichtung einzugehen.“

Auswahlkriterien für die Studienplatzvergabe nach der Landarztquote sind neben der Durchschnittsnote der fachspezifische Test sowie eine Berufstätigkeit oder Berufsausbildung im Gesundheits- und Pflegebereich. Derzeit wird geprüft, ob eine ehrenamtliche Tätigkeit ebenfalls ein Auswahlkriterium darstellen kann.

Huml fügte hinzu:

„Vor Aufnahme des Studiums unterzeichnen die Landarztquoten-Bewerber einen entsprechenden Vertrag über ihre Bereitschaft, später als Landarzt tätig zu sein. So verpflichten sich die Bewerber nach Abschluss ihres Medizinstudiums, die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin zu absolvieren und die entsprechende Facharztprüfung abzulegen. Daran ist nach der Facharztanerkennung als Allgemeinarzt eine Niederlassung in einem Planungsbereich gekoppelt, für den der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen Unterversorgung oder drohende Unterversorgung festgestellt hat. Der Landarzt soll dann mindestens acht Jahre vor Ort tätig sein.“

Die Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern hatten sich Ende März 2017 im „Masterplan Medizinstudium 2020“ auf insgesamt 37 Maßnahmen geeinigt. Dabei geht es um eine zielgerichtete Auswahl der Studienplatzbewerber, die Förderung der Praxisnähe und die Stärkung der Allgemeinmedizin im Studium. Huml und Spaenle unterstrichen:

„Damit soll die Ausbildung der nächsten Medizinergeneration neuen Herausforderungen, wie z.B. einer Gesellschaft des längeren Lebens und einer gesicherten ärztlichen Versorgung auch in ländlichen Regionen gerecht werden.“

Neben der Einführung der Landarztquote, die Bayern als eines der ersten Bundesländer umsetzen will, soll auch die Zahl der Medizinstudienplätze im Freistaat erhöht werden. Spaenle weiter:

„Mit Gründung der Medizinischen Fakultät in Augsburg wird Bayern ab dem Wintersemester 2019/20 seine Studienplatzkapazitäten stufenweise um 252 Studienplätze erhöhen. Damit haben wir bereits eine Vorreiterstellung inne gegenüber anderen Bundesländern.“

Die Hochschulen sollen im Rahmen ihrer Hochschulautonomie darüber hinaus Lehrstühle für Allgemeinmedizin einrichten. Spaenle ergänzte:

„An der Technischen Universität München, der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg und der Ludwig-Maximilians-Universität München ist dies bereits geschehen. Die Julius-Maximilians-Universität Würzburg führt derzeit das Berufungsverfahren für den Lehrstuhl für Allgemeinmedizin durch. Die Universität Regensburg setzt mit der Krankenhaushygiene einen anderen und ebenso wichtigen Schwerpunkt. Um die Praxisnähe der Ausbildung zu erhöhen, sollen die Hochschulen in noch stärkerem Maße Lehrpraxen und Lehrkrankenhäuser auch im ländlichen Raum dauerhaft in die Medizinerausbildung einbeziehen.“

Huml betonte:

„Auch künftig sollen die Patientinnen und Patienten einen Hausarzt vor Ort finden können. Die Sicherung unseres Ärztenachwuchses für die Menschen in unserem Land ist eine zentrale Zukunftsaufgabe. Deshalb wird die Staatsregierung in ihren Bemühungen, Ärzte für das Land zu gewinnen, nicht nachlassen.“

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 11.07.2017

Ähnliche Beiträge

Kategorie: Bildung/ Forschung/ Kultur, Demografie/ Integration, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales, Universitäten/ Hochschulen Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen KommPol, Landarztquote, Masterplan Medizinstudium 2020

Neueste redaktionelle (Gast-)Beiträge

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Wohngeldrechtliche Streitigkeiten nach BVerwG gerichtskostenfrei

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Urt. v. 23.04.2019 - 5 C 2.18 / Weitere Schlagworte: Angelegenheiten der Fürsorge von Oberlandesanwältin Beate Simmerlein, Landesanwaltschaft … Weiterlesen

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Anordnung zur (amts-)ärztlichen Untersuchung im Zurruhesetzungsverfahren nach BVerwG nicht isoliert angreifbar

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18 / Weitere Schlagworte: Dienstunfähigkeit; gesetzliche Vermutungsregel; Zurruhesetzungsverfahren; behördliche … Weiterlesen

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Berechnung von 10 H bei Bebauungsplan – Nach BayVGH bereits auf Baugrenze abzustellen, nicht erst auf Wohngebäude

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Urt. v. 30.04.2019 - 22 BV 18.842 / Landesrechtliche Normen: BayBO mitgeteilt von Oberlandesanwalt Dr. Magnus Riedl, Landesanwaltschaft Bayern … Weiterlesen

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

BayVGH instruktiv zum „Verbrauch“ eines Ausweisungsinteresses bzw. Ausweisungsgrundes

Bemerkung der Landesanwaltschaft Bayern zu BayVGH, Beschl. v. 14.03.2019 - 10 ZB 18.2388 / Weitere Schlagworte: (Ausdrücklicher oder konkludenter) Verzicht auf Ausweisungsgründe / zurechenbarer … Weiterlesen

Weitere (Gast-)Beiträge (vgl. auch Kategorie "Blog" im Menü oben)

Gesetzgebung Freistaat Bayern

Bayerischer Landtag: Nächstes Plenum (47.) 13. Mai 2020

BayRVR auf Twitter (@BayRVR)

Meine Tweets

Recherche nach Monaten

Recherche nach Datum

Juli 2017
M D M D F S S
 12
3456789
10111213141516
17181920212223
24252627282930
31  
« Jun   Aug »

Copyright © 2021 · News Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Log in

Diese Webseite verwendet Cookies und Webanalyse-Tools. Wenn Sie durch dieses Internetangebot surfen, erklären Sie sich hiermit einverstanden. Weitere Informationen und Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie in der Rubrik „Datenschutz“.OK