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StMFLH: Neue Regionalmanagement-Richtlinie – Erhöhung der Maximalförderung auf € 150.000 und Verdoppelung des Förderzeitraums

Die Förderung gleichwertiger Lebensbedingungen in ganz Bayern ist oberstes Ziel der Bayerischen Staatsregierung. Das Finanz- und Heimatministerium baut die Förderung für Regional- und Konversionsmanagements gezielt aus. „Mit der neuen Förderrichtlinie Landesentwicklung wird der maximale Förderzeitraum für erfolgreiche Initiativen auf sechs Jahre vordoppelt. Jedem Regional- und Konversionsmanagement steht ein Förderbetrag i.H.v. € 100.000 pro Förderjahr zu Verfügung. Mehrheitlich im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) liegende Regionalmanagements, Kooperationen von mehr als zwei Landkreisen sowie Regionen, die besonders von der Konversion betroffen sind, erhalten pro Förderjahr einen Zuschlag von bis zu € 50.000“, kündigte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder anlässlich der Vorstellung der neuen Förderrichtlinie an. Die neue Förderrichtlinie Landesentwicklung startet zum 01.10.2017.

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Wie bei der aktuellen Förderrichtlinie Regionalmanagement sind für die geförderten Projekte aus den Handlungsfeldern Demografischer Wandel, Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung, Regionale Identität und Klimawandel maximale Fördersätze von 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben möglich.

„Mit der neuen Förderrichtlinie Landesentwicklung werden die finanziellen Mittel für die Arbeit im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) erhöht und Anreize für Kooperationen gesetzt. Nachhaltiger Nutzen setzt zudem eine nachhaltige Finanzierung voraus. Deshalb haben wir den Förderzeitraum verdoppelt“, betonte Söder.

Nach drei Jahren werden Zielerreichung und Entwicklungsstand der geförderten Projekte evaluiert und über die Fortführung der Unterstützung für weitere drei Jahre entschieden.

Mit dem Regionalmanagement sollen die Qualität der Lebensräume gesteigert und gleiche Chancen für Metropolen und den ländlichen Raum geschaffen werden. Die Regionalmanagements holen Partner aus der Region ins Boot und nutzen regionale Netzwerke für die Umsetzung der Projekte.

„Allein im Jahr 2016 haben Regionalmanagements zusätzliche € 12,5 Mio. aus anderen Fördertöpfen akquiriert. Damit hat jeder Euro, der in das Regionalmanagement investiert wurde, weitere drei Euro für die Regionen eingebracht“, hob Söder hervor.

„Regionalmanagements leisten durch ihre Arbeit als Netzwerker und Projektmanager einen wichtigen Beitrag für die Entwicklung der bayerischen Regionen. Konversionsmanagements treiben mit Konzepten und Strategien die Nachnutzung der durch den Abzug der Bundeswehr und der US-Streitkräfte freigewordenen Flächen entscheidend voran. Mit unserer Förderung können Regional- und Konversionsmanagements auf die vielfältigen örtlichen Bedürfnisse und Herausforderungen flexibel reagieren und mit innovativen Projekten die Regionen fit für die Zukunft machen. Unsere Manager sind ein Garant für starke bayerische Regionen“, stellte Söder fest.

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Regional- und Konversionsmanagement in Bayern ist eine Erfolgsgeschichte. Mit der Förderung von Entwicklungsgutachten seit den 1990er-Jahren und der Anschubfinanzierung für Regionalmanagements konnten 52 Initiativen in Bayern eingerichtet werden. Seit Anfang 2015 unterstützt der Freistaat Bayern mit der Förderrichtlinie Regionalmanagement regionale Initiativen bei der Umsetzung von Projekten in Zukunftsthemen der Landesentwicklung. Mittlerweile sind 64 Regionalmanagements in ganz Bayern eingerichtet. In diese hat der Freistaat Bayern bislang rd. € 39 Mio. investiert. Im Bereich Konversion fördert der Freistaat Bayern die Aufstellung spezieller Standortentwicklungskonzepte, die Einrichtung von Konversionsmanagements und seit 2015 zusätzlich konkrete Umsetzungsprojekte. Für insgesamt sieben Initiativen hat der Freistaat Bayern bislang rd. € 5,8 Mio. ausgegeben. Die Servicestelle Bayern Regional am Heimatministerium wird die Initiativen auch im Hinblick auf die Fördermöglichkeiten der neuen Förderrichtlinie Landesentwicklung beraten und bei der Umsetzung der Projekte begleiten.

StMFLH, Pressemitteilung v. 12.07.2017