Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV) – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/17741 v. 13.07.2017). Er hat Zustimmung empfohlen. Der federführende Ausschuss hat den Entwurf auch endberaten und Zustimmung mit der Maßgabe empfohlen, dass das Gesetz am 01.08.2017 in Kraft treten soll.

Weitere Informationen

  • Der Gesetzentwurf in Stichworten: Änderung des AGGlüStV: Änderung von Art. 9 Abs. 3 – Mindestabstand für neue Spielhallen (500 m Luftlinie zu anderen Spielhallen; bisher: 250 m; Mindestabstand bei bestehenden Spielhallen und solchen, für die der vollständige Antrag auf Erlaubnis bis zum 30.06.2017 gestellt wird, bleibt nach derzeitiger Fassung bei 250 m). Änderung von Art. 11 Abs. 2 – gesetzliche Sperrzeit künftig für alle Spielhallen von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr (bisher: 3.00 Uhr bis 6.00 Uhr); kommunale Möglichkeit, Sperrzeit zu verlängern.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen