Gesetzgebung

Landtag: Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (LJKostG) – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Drs. 17/17740 v. 13.07.2017). Er hat Zustimmung empfohlen. Der federführende Ausschuss hat den Entwurf auch endberaten und Zustimmung mit der Maßgabe empfohlen, dass das Gesetz überwiegend am 01.09.2017 in Kraft treten soll.

Der Gesetzentwurf sieht vor, die Gebühren für die antragsgemäße Erteilung eines begründeten Bescheids über die Ablehnung einer Bewerbung um eine Notarstelle und für die  Rücknahme eines Antrags auf Erteilung eines begründeten Bescheids über die Ablehnung einer Bewerbung um eine Notarstelle vor Entscheidung (Nr. 7 der Anlage zum LJKostG) zu erhöhen (von € 230,- auf € 600,- bzw. von € 115,- auf € 300,-)

Ansonsten sieht der Gesetzentwurf redaktionelle Änderungen vor (in Folge der Umbenennung der Justizbeitreibungsordnung durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung [EU] Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher und  vermögensrechtlicher Vorschriften und zur Änderung der Justizbeitreibungsordnung – EuKoPfVODG).

Zudem werden die Bestimmungen des LJKostG mit amtlichen Überschriften versehen.

Weitere Informationen

  • Zum Gesetzentwurf (Vorgangsmappe des Landtags): hier.
  • Zum Stand des Verfahrens, ggfls. inkl. Beiträge und amtlicher bzw. kommunaler Stellungnahmen: hier.
  • Gesetzgebungsübersicht für den Freistaat Bayern: hier.

Ass. iur. Klaus Kohnen