Sachgebiet: Verkehrsrecht / VG Regensburg, Urt. v. 13.07.2017 – RO 5 K 16.497
Leitsatz:
Eine enge Straßenstelle im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist nicht unter Berücksichtigung von Abbiegevorgängen und Schleppkurven zu bestimmen.
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