Das o.g. Gesetz v. 12.07.2017 wurde am 18.07.2017 verkündet (GVBl. S. 375). Es tritt am 01.08.2017 in Kraft. Stichworte zum Gesetz: Anpassung des Straßen- und des Baurechts an die Vorgaben der Seveso-III-Richtlinie zu den Informations- und Beteiligungsrechten der Öffentlichkeit; Planfeststellungsverfahren; Änderung BayStrWG, BayBO; Erweiterung ZustV: Durchführung des Geldwäschegesetzes (neuer § 8a); Außerkrafttreten des GwG-Zuständigkeitsgesetzes und der GwG-Zuständigkeitsverordnung.
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(koh)