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VG Ansbach: Tierschutz im Zoohandel beschäftigte das Gericht

Vor dem VG Ansbach konnte am 11.06.2017 unter dem Vorsitz des Richters am Verwaltungsgericht Thilo Reindl eine erfreuliche Einigung zum Schutz der Zootiere erzielt werden. Die Klägerin (Betreiberin eines Gartencenters in Nürnberg) beantragte im Juli 2016 bei der Stadt die Erlaubnis zum Handel mit Tieren (u.a. für Kleinnager wie Hamster, Mäuse und Ratten, Reptilien, Zierfische und Vögel). Die Stadt erteilte die Erlaubnis für den Zoohandel, allerdings mit einer Vielzahl tierschutzrechtlicher Auflagen, die die Anforderungen an die Tierhaltung, Unterbringung und Pflege festschreiben.

Hiergegen wandte sich die Klägerin mit ihrer Klage und einem Eilantrag. Ihrer Ansicht nach seien die tierschutzrechtlichen Auflagen überspannt und mit dem vorhandenen Personal- und Organisationsaufwand nicht durchführbar. Zu klären waren vor dem Gericht u.a. die Fragen: Wer kümmert sich persönlich an den arbeitsfreien Tagen um die Tierhaltung? Wie wird der sichere Abstand der Mäuse von den Ratten gewährleistet? Wie werden die Tiere sicher nach dem Kauf in ihr neues Heim transportiert?

In der vor dem VG Ansbach durchgeführten mündlichen Verhandlung der Kammer vom 26.06.2017 und einem Augenschein am 11.07.2017 im Gartencenter machte sich das Gericht ein umfassendes Bild vor Ort. Der Einsatz der Klägerin als Unternehmen mit Vorbildfunktion im Bereich des Tierschutzes machte eine Einigung möglich: Dank integriertem, modernen Alarmsystem können die Tiere nunmehr einen Tag alleine bleiben. Mit einem entsprechenden Umbau werden die Mäuse sicher und ausreichend Abstand zu den Ratten haben. Die Klägerin sicherte ebenfalls den Verkauf von Tieren an Kunden nur in soliden Transportbehältnissen. So konnten die Belange des Tierschutzes und die Belange der Klägerin berücksichtigt werden.

Auf Grund der Einigung werden die Verfahren durch unanfechtbaren Beschluss des VG Ansbach eingestellt.

VG Ansbach, Pressemitteilung v. 18.07.2017 – AN 10 S 16.1888 und AN 10 K 16.1889