Gesetzgebung

StMJ: Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen tritt in Kraft

Justizminister Bausback: „Bayerischer Vorschlag ist Gesetz / Klares Signal: In Deutschland ist kein Platz für Kinderehen / Kindeswohl steht an erster Stelle!“

Das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt morgen, Samstag, in Kraft. Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback, der das Thema vor rund einem Jahr überhaupt erst auf die politische Agenda gesetzt hatte, zu diesem Anlass:

„Heute ist ein guter Tag: Endlich steht unser bayerischer Vorschlag, das glasklare „Nein“ zu Kinderehen, im Gesetz. Mit der Nichtigkeit solcher Ehen senden wir das eindeutige Signal: In Deutschland ist kein Platz für Kinderehen. Die Werte unseres freiheitlich demokratischen Rechtsstaats stehen nicht zur Disposition!“

Bausback weiter: „Und nicht nur das. Wir machen zugleich ganz deutlich: Das Kindeswohl steht für uns an erster Stelle. Hier gibt es keine Kompromisse. Der deutsche Rechtsstaat schützt Kinder bestmöglich. Das ist auch ein klares und wichtiges Signal gegen Kinderehen weltweit!“

StMJ, Pressemitteilung v. 21.07.2017

Redaktionelle Hinweise

Vollständige Bezeichnung des Gesetzes: „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ v. 17.07.2017 (BGBl I Nr. 48 v. 21.07.2017, S. 2429).