Gesetzgebung

Staatskanzlei: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf für ein bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz

Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback: „Zeitgemäßes Dienstrecht für eine moderne Justiz / Kein Kopftuch auf der Richterbank!“

Der Ministerrat hat heute den Entwurf für ein bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz beschlossen. Darin wird das Dienstrechtsgesetz für die Richterschaft modernisiert, strukturiert und angepasst sowie die Staatsanwaltschaft in ihrer Bedeutung neben der Richterschaft als gleichwertig betont. Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback:

„Heute bringen wir ein zeitgemäßes Dienstrecht für eine moderne Justiz auf den Weg. Wir stützen uns dabei auf das bewährte Fundament des Bayerischen Richtergesetzes aus dem Jahr 1965 und passen es dort wo nötig an die Herausforderungen der Gegenwart und der Zukunft an.“

So werde insbesondere die Diskussion um das „Kopftuch auf der Richterbank“ aufgegriffen.

„Wir machen ganz deutlich: Richter sind auch in ihrem äußeren Erscheinungsbild der Neutralität und strikten Bindung an das Gesetz verpflichtet“, so Bausback.

Mit der im Gesetz ebenfalls vorgesehen Errichtung von IT-Räten werde der Schutz der richterlichen Unabhängigkeit mit dem Erfordernis eines effizienten Einsatzes moderner EDV in Einklang gebracht. Der Justizminister betont:

„Die Regelung ist eine wichtige Grundlage für den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Akte – und damit für die Zukunftsfähigkeit der Justiz insgesamt.“

Zudem würden u.a. die Beteiligungsrechte der Richter maßvoll ausgeweitet, die Staatsanwälte als wesentliche Träger der Strafrechtspflege betont und das Gesetz erhalte insgesamt eine neue, übersichtlichere Struktur.

Bausback: „Ich bin sicher: Mit dem neuen Richter- und Staatsanwaltsgesetz sichern wir uns eine moderne, effiziente und in der Gesellschaft verankerte Justiz, die auch weiterhin das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger genießt.“

Das Gesetz geht anschließend in die Verbandsanhörung.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 24.07.2017

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