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BMI: Freiwillige Rückkehr – Übergangsregelung für Programm „StarthilfePlus“ bis 31.12.2017 verlängert

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Das Programm „StarthilfePlus“ ergänzt seit dem 01.02.2017 das bewährte Bund-Länder-Programm REAG/GARP für freiwillige Rückkehrer. Es verfolgt das Ziel, insbesondere für diejenigen, deren Erfolgschancen im Asylverfahren sehr gering sind, mittels eines Stufensystems einen finanziellen Anreiz zu schaffen, sich möglichst noch im Asylverfahren, spätestens jedoch innerhalb der Ausreisefrist zur freiwilligen Rückkehr zu entschließen.

Wer während des laufenden Asylverfahrens einen Antrag auf Förderung der freiwilligen Rückkehr stellt, erhält – neben der normalen REAG/GARP Förderung – eine höhere Förderprämie (€ 1.200,-) als Personen, die sich erst nach Abschluss des Asylverfahrens dafür entscheiden (€ 800,-).

Darüber hinaus enthält das Programm eine befristete Übergangsstufe (Stufe Ü; ebenfalls € 800,-), die sich an Personen richtet, die vor dem 01.02.2017 in Deutschland registriert wurden und die in der Regel vollziehbar ausreisepflichtig sind.

Da das Programm Starthilfe-Plus in den Monaten Februar bis Juli 2017 bereits von mehr als 5.000 Personen in Anspruch genommen wurde, davon über 70% in der Stufe Ü, wird die Übergangsregelung nunmehr bis zum 31.12.2017 verlängert.

Ab dem 01.08.2017 gilt, dass der Rückkehrer/die Rückkehrerin für eine Förderung in der verlängerten Stufe Ü

  1. vor dem 01.01.2017 in Deutschland registriert worden sein und
  2. eine der folgenden Voraussetzungen bereits vor dem 01.08.2017 erfüllt haben muss:
  • ist vollziehbar ausreisepflichtig oder
  • ist im Besitz einer Duldung oder
  • hat einen Folge- oder Zweitantrag gestellt.

Eine weitere Verlängerung der Übergangsstufe ist nicht vorgesehen.

Anträge auf eine Ergänzungsförderung mit StarthilfePlus können bei jeder Rückkehrberatungsstelle gestellt werden. Einzelheiten zu den Förderprogrammen sowie die Adressen der nächstgelegenen Rückkehrberatungsstellen können Interessenten leicht auf der Webseite www.returningfromgermany.de abrufen.

BMI, Pressemitteilung v. 31.07.2017