Gesetzgebung

GVBl. (13/2017): Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland (AGGlüStV) verkündet

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland v. 24.07.2017 wurde am 31.07.2017 verkündet (GVBl. S. 393). Es tritt am 01.08.2017 in Kraft. Das Gesetz sieht insbesondere einen größeren Mindestabstand von Spielhallen und eine Verlängerung der Sperrzeit vor.

  • Stichworte zum Gesetz: Änderung des AGGlüStV: Änderung von Art. 9 Abs. 3 – Mindestabstand für neue Spielhallen (500 m Luftlinie zu anderen Spielhallen; bisher: 250 m; Mindestabstand bei bestehenden Spielhallen und solchen, für die der vollständige Antrag auf Erlaubnis bis zum 30.06.2017 gestellt wird, bleibt bei 250 m). Änderung von Art. 11 Abs. 2 – gesetzliche Sperrzeit künftig für alle Spielhallen von 3.00 Uhr bis 9.00 Uhr (bisher: 3.00 Uhr bis 6.00 Uhr); kommunale Möglichkeit, Sperrzeit zu verlängern.
  • Wesentliche Inhalte des Gesetzentwurfs: hier; Beschlussempfehlung mit Bericht: hier.
  • Verfahrensverlauf, ggfls. Beiträge und amtliche bzw. kommunale Stellungnahmen auf einen Blick: hier.
  • Vorgangsmappe des Landtags: hier.

Sonstiges

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Ass. iur. Klaus Kohnen