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DStGB: Kinderbetreuung – Keine weiteren Rechtsansprüche schaffen

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„In der aktuellen Situation wäre den Eltern mit einem Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kinder im Grundschulalter nicht geholfen, weil derzeit schlicht die Rahmenbedingungen fehlen. Ein Rechtsanspruch schafft weder neue Pädagogen noch neue Räumlichkeiten für eine Betreuung. Wir können nur davor warnen, neue Rechtsansprüche zu versprechen, solange bereits in Kraft gesetzte Rechtsansprüche – wie etwa auf Betreuung der Kleinstkinder – nicht vollständig umgesetzt sind. Den Kommunen ist es weitestgehend gelungen, dem Rechtsanspruch für Kinder im Kita-Alter gerecht zu werden. Der Bedarf ist dennoch nicht gedeckt. Es bleibt eine große Herausforderung, die bis zum Jahr 2025 erforderlichen 260.000 zusätzlichen pädagogischen Fachkräfte auszubilden und einzustellen, um alle Wünsche nach Kita-Plätzen abzudecken. Vor diesem Hintergrund ist es illusorisch einen weiteren Rechtsanspruch für alle Kinder im Grundschulalter einzuführen. Abgesehen von Personal und Räumlichkeiten fehlen etwa € 5 Mrd., um die 560.000 Grundschulkinder zu betreuen. Ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder im Grundschulalter ist wichtig und sollte auch auf die politische Agenda. Hier sehen wir aber den Ball im Spielfeld der Länder – sie stehen in der Pflicht, die Ganztagsschulen auszubauen. Bund und Länder sind aufgefordert, gemeinsam mit den Kommunen einen Masterplan für ganztägige Angebote für Kinder im Grundschulalter zu entwickeln. Ein Rechtsanspruch sollte dabei aber nicht die erste aller Maßnahmen sein.“

DStGB, Statement von Dr. Gerd Landsberg v. 01.08.2017