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BMI: 15.069 Asylsuchende im Juli 2017 – BAMF baut Anzahl der offenen Fälle weiter ab

Im Monat Juli 2017 wurden 15.069 Asylsuchende in Deutschland registriert. Diese kamen vor allem aus Syrien, Irak und Afghanistan. Im Juni 2017 hatte die Zahl der Asylsuchenden 12.399 betragen. Die Anzahl der offenen Fälle beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge geht weiter zurück: Das Bundesamt hat die Zahl der anhängigen Verfahren von 146.551 Ende Juni 2017 auf 129.467 Ende Juli 2017 reduziert. Die Zahl der beim Bundesamt gestellten förmlichen Asylanträge, Erst- und Folgeanträge, lag im Monat Juli 2017 bei 16.844. Im Vormonat waren es 15.261 Erst- und Folgeanträge. Die Zahlen im Einzelnen:

I. Aktueller Monat

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

Nach der seit Januar 2017 zur Verfügung stehenden Asylgesuch-Statistik wurde im Juli 2017 ein Zugang von 15.069 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Hauptstaatsangehörigkeiten werden in der folgenden Tabelle dargestellt (auch im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Monaten):

 Top-10-StaatsangehörigkeitenMai 2017Juni 2017Juli 2017
Asylsuchende insgesamt14.97312.39915.069
1.Syrien3.6572.9963.972
2.Irak1.6321.4231.679
3.Afghanistan949890909
4.ungeklärt626527659
5.Türkei498433620
6.Nigeria529508590
7.Eritrea1.094665568
8.Iran574461549
9.Somalia573436537
10.Albanien381307414

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Juli 2017

Im Juli 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 36.901 Personen (Vorjahresmonat: 53.008, Vormonat: 36.016) entschieden.

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7.542 Personen (20,4%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.08.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 454 Personen (1,2%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 7.088 Personen (19,2%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

6.066 Personen (16,4%) erhielten nach § 4 AsylG subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 1.058 Personen (2,9%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 13.070 Personen (35,4%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 9.165 Personen (24,7%).

Die Zahl der noch nicht entschiedenen Anträge lag Ende Juli 2017 bei 129.467 (zum 30. Juni 2017: 146.551; zum 31. Juli 2016: 526.276).

Im Juli 2017 haben beim Bundesamt 16.844 Personen Asyl beantragt. Damit ist die Zahl der Asylbewerber gegenüber dem Vorjahresmonat um 57.610 Personen (-77,4%) gesunken. Gegenüber dem Vormonat stieg die Anzahl an Asylanträgen um 1.583 Personen (10,4%).

Hauptstaatsangehörigkeiten im Juli 2017 waren:

Zum Vergleich:Mai 2017Juni 2017Juli 2017
 1.Syrien3.9523.2173.944
 2.Irak1.6951.5971.726
 3.Afghanistan1.3741.2431.240
 4.Eritrea799975742
 5.Nigeria519635733
 6Somalia574494634
 7.Iran766568599
8.Türkei548488598
 9.Albanien474523575
10.Russ. Föderation486503546

II. Januar bis Juli 2017

a) Registrierte Zugänge in der Asylgesuch-Statistik

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Ausweislich der Asylgesuch-Statistik wurde im Zeitraum Januar bis Juli 2017 ein Zugang von 106.604 Asylsuchenden nach Deutschland registriert. Die Hauptstaatsangehörigkeiten werden in der folgenden Tabelle dargestellt

(Hinweis: Die Monatswerte enthalten keine Nachmeldungen und nachträglichen Berichtigungen. Diese sind nur in den nachfolgenden Zahlen des bisherigen Jahres enthalten. Eine Addition der Monatswerte ergibt also nicht den bisherigen Jahreswert):

Top-10-StaatsangehörigkeitenJanuar – Juli 2017
Asylsuchende insgesamt106.604
 1.Syrien26.896
 2.Irak11.127
 3.Afghanistan7.368
 4.Eritrea6.263
 5.Iran4.561
 6.ungeklärt3.980
 7.Nigeria3.828
 8.Somalia3.592
 9.Türkei3.455
10.Russische Föderation2.745

b) Asylentscheidungen und förmliche Asylanträge im Zeitraum Januar bis Juli 2017

In der Zeit von Januar bis Juli 2017 haben insgesamt 129.903 Personen in Deutschland Asyl beantragt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum im Vorjahr (479.620 Personen) bedeutet dies einen Rückgang um -72,9%.

Die Hauptstaatsangehörigkeiten in der Zeit von Januar bis Juli 2017 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum waren:

 Januar – Juli 2016Januar – Juli 2017
 1.Syrien197.03928.720
 2.Irak66.62512.506
 3.Afghanistan79.70411.697
 4.Eritrea9.2307.189
 5.Iran15.7435.571
 6.Nigeria6.1274.512
 7.Somalia4.7364.411
 8.Albanien9.6854.022
 9.Türkei2.2793.817
10.Russische Föderation6.9423.754

In den Monaten Januar bis Juli 2017 hat das Bundesamt über die Anträge von 444.359 Personen entschieden, 108.308 mehr (+ 32,2%) als im Vergleichszeitraum des Vorjahres.

92.826 Personen (20,9%) wurde die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28.08.1951 (Genfer Flüchtlingskonvention) zuerkannt. Darunter waren 2.631 Personen (0,6%), die als Asylberechtigte nach Art. 16a GG anerkannt wurden, sowie 90.195 Personen (20,3%), die Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylG i.V.m. § 60 Abs. 1 AufenthG erhielten.

75.981 Personen (17,1%) erhielten nach § 4 AsylG subsidiären Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU. Darüber hinaus hat das Bundesamt bei 28.312 Personen (6,3%) Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 oder Abs. 7 Satz 1 AufenthG festgestellt.

Abgelehnt wurden die Anträge von 172.721 Personen (38,9%). Anderweitig erledigt (z.B. durch Entscheidungen im Dublin-Verfahren oder Verfahrenseinstellungen wegen Rücknahme des Asylantrages) wurden die Anträge von 74.519 Personen (16,8%).

BMI, Pressemitteilung v. 09.08.2017