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DStGB: Kommunale Erwartungen an die Bundespolitik

Städte und Gemeinden haben ihre Erwartungen an die Bundespolitik in der kommenden Legislaturperiode skizziert und vor nicht finanzierbaren Wahlversprechen gewarnt. Notwendig sei vielmehr eine auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen, damit diese ihren Aufgaben auch gerecht werden können. Besonders im Bereich der Integration der nach Deutschland geflüchteten Menschen mit Bleiberecht sei die Finanzierung über das Jahr 2018 hinaus noch nicht gesichert, betonten Bürgermeister Ralph Spiegler, Vorsitzender des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz, zugleich Vizepräsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes und Dr. Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, heute in Mainz. Gleichzeitig forderten sie Bundes- und Landespolitik auf, die Rückführung von Personen ohne Bleiberecht besser zu organisieren und zu beschleunigen. Eine klare Absage erteilten Spiegler und Landsberg den Forderungen nach einem Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Kinder im Grundschulalter.

Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist es notwendig, Reformen einzuleiten, um den Wohlstand und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auch in Zukunft zu erhalten. Für die kommende Legislaturperiode hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund daher einen Katalog von Erwartungen an die Bundespolitik verabschiedet, den Bürgermeister Ralph Spiegler und Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg in Mainz vorstellten. Dieser Forderungskatalog konzentriert sich auf die aus kommunaler Sicht zentralen Punkte wie etwa Flüchtlingspolitik, Innere Sicherheit, Sozialstaat, Finanzausstattung der Kommunen oder den ländlichen Raum. Spiegler und Landsberg machten deutlich, dass auch die Stärkung der Investitionskraft der Kommunen, die Digitalisierung sowie die Verkehrs- und Energiepolitik für Städte und Gemeinden von zentraler Bedeutung sind.

Besonders die Integration der nach Deutschland geflüchteten Menschen mit Bleiberecht bleibe für die Kommunen eine Herkulesaufgabe.

„Die Integration der Menschen findet in den Städten und Gemeinden statt. Die Finanzierung dieser Aufgabe ist aber von Bund und Ländern dauerhaft sicherzustellen. Wir erwarten, dass die Kommunen hier weiterhin unterstützt und die Kosten übernommen werden“, so Spiegler und Landsberg.

Hier sei der Bund gefordert, die Mittel für die Integration auch über das Jahr 2018 hinaus zur Verfügung zu stellen und die Länder müssten eine direkte Verteilung auf alle kommunalen Ebenen (Kreise, Städte und Gemeinden) vornehmen. Integrationsarbeit sei vielfältig und nur ein flexibler Mitteleinsatz ermögliche passgenaue Lösungen.

Um die Akzeptanz für die Flüchtlinge bei den Bürgerinnen und Bürgern nicht zu gefährden sei es gleichzeitig notwendig, für eine Rückkehr der abgelehnten Asylbewerber in ihre Heimatländer zu sorgen.

„Die Städte und Gemeinden brauchen Entlastung, um sich wirksam um die Menschen mit Bleiberecht kümmern zu können. Gerade sog. Gefährder oder straffällig gewordene abgelehnte Asylbewerber müssen schnell und konsequent zurückgeführt werden. Sie gehören nicht in eine Kommune oder eine Flüchtlingsunterkunft, sondern müssen in zentralen Einrichtungen des Bundes und der Länder untergebracht wer-den. Wir brauchen ein koordiniertes und wirksames Rückführmanagement in der Verantwortung von Bund und Ländern“, so Landsberg.

Spiegler und Landsberg warnen die Bundespolitik zudem davor, mit Diskussionen über neue Rechtsansprüche, wie etwa auf Ganztagesbetreuung für alle Kinder im Grundschulalter, Erwartungen zu wecken, die derzeit nicht erfüllbar seien. Ein Rechtsanspruch schaffe weder neue Pädagogen noch neue Räumlichkeiten für eine Betreuung.

„Ein bedarfsgerechtes Angebot für Kinder im Grundschulalter ist wichtig und gehört mit Blick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch auf die politische Agenda. Es ist aber illusorisch zu glauben, über einen Rechtsanspruch komme man diesem Ziel näher“, so Spiegler und Landsberg.

Der sukzessive Ausbau der Kinderbetreuung sei eine Aufgabe, die von Bund und Ländern unter Einbeziehung der Kommunen angegangen werden müsse, ohne in politischen Aktionismus zu verfallen.

„Wir haben in den Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz in den vergangenen Jahren immense Anstrengungen unternommen, um den Rechtsanspruch auf Kleinkinderbetreuung umzusetzen. Dennoch fehlen vereinzelt immer noch Plätze und vor allem qualifizierte pädagogische Fachkräfte für die Kitas. Nach aktuellen Zahlen der Bertelsmann Stiftung sind umgerechnet ca. 1.000 zusätzliche Vollzeitstellen erforderlich“, so Spiegler.

„In der Politik ist es gut, sich ambitionierte Ziele zu setzen. Es hilft aber nicht weiter, Dinge in Aussicht zu stellen, die auf absehbare Zeit nicht umsetzbar sind. Wir müssen unterscheiden, was wünschenswert wäre und was machbar ist“, ergänzt Landsberg.

Mit Blick auf die kommende Legislaturperiode gelte es, Reformen anzugehen und – auch finanziellen – Raum für Innovationen zu schaffen. Dies gelte vor allem mit Blick auf die immer schneller voranschreitende Digitalisierung aller Bereiche des täglichen Lebens. Die Vertreter der Kommunen plädieren für mehr Mut, Innovationsbereitschaft und Tatendrang.

„Die digitale Transformation kann eine immense Chance, gerade für die Kommunen in den ländlichen Regionen, bedeuten. Wir dürfen die Gestaltung daher keineswegs allein global agierenden Unternehmen überlassen. Es gilt, einen Digitalkapitalismus zu verhindern und die Kommunen als bürgernächste Ebene zu stärken. Um die mit der Digitalisierung verbundenen Potenziale zu nutzen, brauchen wir ein Digitalgesetzbuch mit politischen Leitlinien und eine leistungsstarke flächendeckende Breitbandversorgung auf Glasfaserbasis. Hier sind neben dem Bund auch die Unternehmen gefordert, ihre Ausbau-anstrengungen weiter zu intensivieren“, so Spiegler und Landsberg.

DStGB, Pressemitteilung v. 09.08.2017

  • Anlage: Erwartungen_des_DStGB_an_die_Bundespolitik_in_der_neuen_Legislaturperiode