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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMGP: Fünf Jahre Landarzt-Programm bringt über 460 neue Ärzte in den ländlichen Raum

13. August 2017 by Klaus Kohnen

Das bayerische Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der ärztlichen Versorgung auf dem Land ist seit fünf Jahren ein Erfolgsgarant für die medizinische Versorgung im ländlichen Raum. Darauf verweist Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml am Sonntag und zieht eine positive Bilanz: „In fünf Jahren konnten wir über 460 Mediziner für den ländlichen Raum begeistern: Wir fördern 351 Arzt-Niederlassungen und 117 Medizinstudierende, die sich verpflichtet haben, später im ländlichen Raum tätig zu werden. Damit kann rechnerisch rund jede vierte Kommune in Bayern mit einem Nachwuchsmediziner versorgt werden.“

Die Ministerin unterstrich:

„280 Hausärzte und 71 Fachärzte sind auf Grund unserer Förderung bereits im ländlichen Raum tätig, darunter zehn Kinder- und Jugendpsychiater und 50 Psychotherapeuten. Mit unserem Programm leisten wir einen essentiellen Beitrag zum Erhalt einer wohnortnahen medizinischen Versorgung im ländlichen Raum und ein starkes Stück Zukunftssicherung! Wir unterstützen den Generationswechsel innerhalb der Ärzteschaft und motivieren wieder mehr junge Ärztinnen und Ärzte, sich auf dem Land niederzulassen.“

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Das bayerische Gesundheitsministerium hat am 14.08.2012 ein umfangreiches und ambitioniertes Förderprogramm zum Erhalt und zur Verbesserung der medizinischen Versorgung vorgestellt. Bislang wurden rd. € 27,2 Mio. bereitgestellt. Im Doppelhaushalt 2017/2018 stehen dafür insgesamt € 11,2 Mio. zur Verfügung.

Huml betonte: „Mein Ziel ist ganz klar: Auch künftig sollen die Patientinnen und Patienten einen Hausarzt vor Ort finden können. Die Sicherung unseres Ärztenachwuchses für die Menschen in unserem Land ist eine zentrale Zukunftsaufgabe. Deshalb wird die Staatsregierung in ihren Bemühungen, Ärzte für das Land zu gewinnen, nicht nachlassen.“

Für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung im Freistaat ist zwar grundsätzlich die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) zuständig. Um gerade in ländlichen Regionen ausreichend Praxisnachfolger zu gewinnen, hat das Bayerische Gesundheitsministerium aber das Förderprogramm aufgelegt. Im Rahmen des Programms unterstützt das Gesundheitsministerium u.a. die Niederlassung von Haus- und Fachärzten mit bis zu € 60.000. Psychotherapeuten können eine Förderung von bis zu € 20.000 erhalten. Voraussetzung dafür ist insbesondere, dass sich die Mediziner in Gemeinden mit nicht mehr als 20.000 Einwohnern niederlassen. Bei Kinder- und Jugendpsychiatern liegt die Grenze bei 40.000 Einwohnern. Zu dem Programm gehören auch die Vergabe von Stipendien an Medizinstudierende, die sich verpflichten, ihre Facharztweiterbildung im ländlichen Raum zu absolvieren und anschließend noch fünf Jahre dort tätig zu sein, sowie die Förderung innovativer medizinischer Versorgungskonzepte.

Weitere Informationen dazu gibt es unter:

https://www.stmgp.bayern.de/service/foerderprogramme/niederlassung-von-hausaerztinnen-und-aerzten/

StMGP, Pressemitteilung v. 13.08.2017

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Kategorie: Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Kommunales Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen KommPol

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