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DStGB: Pflegekosten – Kommunen nicht noch stärker belasten

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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund kritisiert aktuell diskutierte Pläne, nach denen Kinder pflegebedürftiger Eltern künftig erst ab einem jährlichen Einkommen von € 100.000 zum Rückgriff für Pflegekosten heranzuziehen sind. Gerade vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Sozialhilfeempfängern (sog. Hilfe zur Pflege) ist es für die Kommunen schwer verkraftbar, dass Kinder pflegebedürftiger Angehöriger nicht mehr in dem Umfang zu den Pflegekosten herangezogen werden sollen.

DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg betont:

„Es ist grundsätzlich zuzumuten, dass Kinder für Ihre Eltern einzustehen haben.“

Bisher gibt es keine finanzielle Grenze; Kinder müssen grundsätzlich – abzüglich von Freibeträgen – für ihre Eltern aufkommen, so lange sie selbst durch die Zahlungen nicht unter das Existenzminimum fallen. Die derzeitigen Regelungen sind nach Einschätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes praktikabel und vernünftig. Eine entsprechende Neuregelung würde dazu führen, dass nur noch sehr wenige Kinder für ihre Eltern einstehen müssen. Mittlerweile beziehen bereits rd. 451.000 Personen Sozialhilfeleistungen, da ihr eigenes Einkommen nicht ausreicht, um die Pflegekosten abzudecken. Die Kosten, die von den Kommunen zu finanzieren sind, belaufen sich schon jetzt auf jährlich € 4,1 Mrd. Ein Hauptgrund für die steigende Zahl der Leistungsempfänger liegt darin, dass viele Menschen auf mGrund von Einschnitten in vorgelagerten sozialen Sicherungssystemen nicht mehr in der Lage seien, ihren Lebensunterhalt mit Rentenbezügen zu bestreiten. Der Bund darf sich hier nicht aus der Verantwortung zurückziehen und die finanziellen Folgen der wachsenden Empfängerzahl im Wesentlichen auf die Kommunen abwälzen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund spricht sich grundsätzlich gegen Wahlversprechen aus, die nicht gegenfinanziert sind und schlussendlich zu Lasten der kommunalen Haushalte gehen.

DStGB, Aktuelles v. 16.08.2017