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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMAS: Freistaat fördert Online-Wohnraumbörsen der Kommunen für anerkannte Asylbewerber

17. August 2017 by Klaus Kohnen

‚Eine eigene Wohnung‘ ist ein wichtiger Schritt anerkannter Asylbewerber in die Selbständigkeit. Doch die Suche gestaltet sich oft mühsam. Der Freistaat Bayern greift nun eine erfolgreiche Idee des Landkreises Passau auf und fördert die Erstellung von Online-Wohnraumbörsen für Anerkannte. Bayerns Integrationsministerin Emilia Müller ist vom Nutzen dieser lokalen Vermittlungsplattformen überzeugt:

„Trotz des teils angespannten Wohnungsmarkts in Bayern gibt es in den Kommunen häufig noch großes Wohnpotential. Viele Menschen wollen helfen und leerstehenden Wohnraum an Bleibeberechtigte vermieten. Mit unseren neuen Online-Wohnraumbörsen für Anerkannte unterstützen wir nun die Vermiet- und Mietwilligen dabei, besser zusammenzufinden. Denn eigenständiges Wohnen ist neben Sprache und Arbeit einer der wichtigsten Schlüssel zur Integration.“

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Was im Landkreis Passau bereits gut klappt, soll nun bayernweit Schule machen. Mit der Online-Wohnraumbörse können Landkreise und kreisfreie Städte auf ihren Webseiten die Möglichkeit bieten, Mietangebote abzugeben. Diese werden dann über die örtlichen Helferstrukturen an wohnungssuchende Anerkannte weitergegeben. Im Landkreis Passau konnte so der Anteil anerkannter Asylbewerber in den Asylunterkünften spürbar reduziert werden.

„Mein Ziel ist es, dass alle Anerkannten in Bayern selbstbestimmt in privaten Wohnungen leben. Dies gelingt uns gemeinsam mit den Kommunen bereits in rund zwei Dritteln der Fälle. Wir werden hier auch weiterhin mit den Kommunen an einem Strang ziehen. Deshalb bringen wir das Passauer Modell der Wohnungsbörse für Anerkannte als erfolgreiches Best-Practice-Beispiel mit einer Anschubfinanzierung in die Fläche“, erklärte die Ministerin.

Die staatliche Förderung für die Einrichtung einer solchen Online-Wohnraumbörse kann bis zu € 10.000 betragen. Nun sind alle interessierten Landkreise und kreisfreien Städte aufgerufen, sich bis zum 14.09.2017 beim Bayerischen Integrationsministerium zu melden.

„Integration kann nur vor Ort gelingen und eigenständiges Wohnen hat daran einen großen Anteil. Doch Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Deshalb lassen wir unsere Kommunen hier nicht alleine“, so Müller abschließend.

StMAS, Pressemitteilung v. 17.08.2017

Redaktionelle Hinweise

„Anerkannter Asylbewerber in den Asylunterkünften“ betrifft das kommunal sehr bedeutsame Thema der sog. Fehlbeleger.

  • Vgl. hierzu insbesondere Michl, Aus der Fehlbelegung in die Obdachlosigkeit – Zuständigkeit und Kostenersatz für die Unterbringung obdachloser Flüchtlinge.
  • Zu Meldungen im Kontext der sog. Fehlbeleger vgl. hier.

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