Sachgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Verfahrens- und Prozessrecht / BVerwG, Beschl. v. 22.08.2017 – BVerwG 1 A 10.17 / Weitere Schlagworte: Abschiebung nach § 58a AufenthG; Anordnung eines unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot gem. § 11 Abs. 5 AufenthG; Klageerhebung gegen beide Entscheidungen beim BVerwG
Leitsatz:
AnzeigeDie erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach § 50 Abs. 1 Nr. 3 VwGO erstreckt sich nicht auf ein von der obersten Landesbehörde zusammen mit einer Abschiebungsanordnung – unter Verstoß gegen die behördlichen Zuständigkeitsbestimmungen – verfügtes Einreise- und Aufenthaltsverbot.
- Zum Volltext
- Entscheidungen im Kontext von § 58a AufenthG: hier.
- auch Saager-Frei, BVerwG erstmals umfassend zur Anwendung des neuen Ausweisungsrechts – Ausweisung eines Flüchtlings wegen Unterstützung der PKK
- Jeden Montag neueste Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat: der BayRVR-Leitsatzreport