Aktuelles

BVerwG: Keine erstinstanzliche Zuständigkeit des BVerwG für Einreise- und Aufenthaltsverbote

Sachgebiete: Ausländer- und Asylrecht; Verfahrens- und Prozessrecht / BVerwG, Beschl. v. 22.08.2017 – BVerwG 1 A 10.17 / Weitere Schlagworte: Abschiebung nach § 58a AufenthG; Anordnung eines unbefristeten Einreise- und Aufenthaltsverbot gem. § 11 Abs. 5 AufenthG; Klageerhebung gegen beide Entscheidungen beim BVerwG

Leitsatz:

Anzeige

Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts nach § 50 Abs. 1 Nr. 3 VwGO erstreckt sich nicht auf ein von der obersten Landesbehörde zusammen mit einer Abschiebungsanordnung – unter Verstoß gegen die behördlichen Zuständigkeitsbestimmungen – verfügtes Einreise- und Aufenthaltsverbot.