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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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Landtag: Europapolitisches Engagement der Landtagspräsidentenkonferenz (LPK) zeigt Wirkung

22. August 2017 by Klaus Kohnen

Das europapolitische Engagement der Landtage zeigt Wirkung: Die Forderungen, die aus den gemeinsamen Erklärungen der Landtagspräsidentenkonferenz (LPK) aus den Sitzungen in Wiesbaden, Heiligendamm und Feldkirch (Vorarlberg) hervorgingen, werden von der Europäischen Kommission ernst genommen.

Die gesteigerte Wahrnehmung europapolitischer Aktivitäten der Landesparlamente durch die EU-Institutionen wird bspw. durch die wunschgemäße Aufnahme von Inhalten europapolitischer Stellungnahmen des Bayerischen Landtags in offizielle Dokumente der Europäischen Union ersichtlich – etwa im Jahresbericht der Europäischen Kommission zur Anwendung der Grundsätze der Subsidiarität.

Die Landesparlamente als bürgernahe Institutionen können damit ihre europapolitischen Bemühungen weiter umsetzen und die Arbeit der EU besser in den Fokus rücken.

Landtagspräsidentin Barbara Stamm erklärt dazu:

„In einer  Zeit, in der die EU zweifellos in der Krise ist und die Bevölkerung oftmals nicht mehr positiv wertschätzen kann, was wir dem vereinten Europa zu verdanken haben, sind es gerade die Landesparlamente, die als bürgernahe Mittler auftreten und zeigen können, was Brüssel leistet, leisten kann und leisten soll. Zugleich ist es aber auch unsere Pflicht, bei den EU-Institutionen deutlich zu machen, wenn etwas auf bayerischer Ebene viel besser und bürgernäher geregelt werden könnte. Daher wollen und werden wir als Landtagspräsidentinnen und -präsidenten in Brüssel weiterhin Präsenz zeigen und mindestens einmal im Jahr zusammen mit einem hochrangigen Vertreter der EU-Kommission dort tagen.“

Der Erste Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, hat dem Bayerischen Landtag die Bedeutung der regionalen Parlamente mit Gesetzgebungsbefugnissen bei der Subsidiaritätskontrolle ausdrücklich bestätigt.

Die nationalen Parlamente würden von der Kommission nachdrücklich aufgefordert, die Regionalparlamente an dieser Subsidiaritätskontrolle zu beteiligen. In den Bereichen, die nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der Europäischen Union fallen, soll die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Mitgliedstaaten durch das Subsidiaritäsprinzip und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geschützt werden. Bayern hat in etlichen Fällen Subsidiaritätsrügen ausgesprochen, so bei der Regelung für „lokale“ Energiegemeinschaften oder der Regelung zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige.

Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, hat Landtagspräsidentin Barbara Stamm darüber hinaus persönlich zugesichert öffentliche Konsultationen zu EU-Gesetzgebungsvorhaben in Zukunft auch in der Arbeitssprache Deutsch zu ermöglichen.

Auf ihrer kommenden Konferenz im November in Brüssel werden die Mitglieder der LPK ihren Diskussionsbeitrag zum Weißbuch zur Zukunft Europas direkt vor Ort leisten. Dort werden auch die Ergebnisse der Anhörung des Bayerischen Landtags hierzu einfließen, die nach der Sommerpause stattfinden wird.

Bayerischer Landtag, Pressemitteilung v. 22.08.2017

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