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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMI: Mehr Videoüberwachung im öffentlichen Raum

22. August 2017 by Klaus Kohnen

Bayerns Innen- und Verkehrsminister Joachim Herrmann hat heute in München ein umfassendes bayernweites Ausbaukonzept für mehr Videoüberwachung vor allem an Kriminalitätsbrennpunkten im öffentlichen Raum vorgestellt. Dabei setzt Herrmann im Wesentlichen auf fünf Ausbauschwerpunkte: mehr festinstallierte Videoüberwachungsanlagen der Polizei, die Ausweitung der mobilen polizeilichen Videoüberwachung, den weiteren Ausbau der kommunalen Videoüberwachung gerade im Öffentlichen Personenverkehr, mehr Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Einkaufszentren oder Konzerthallen sowie der verstärkte Einsatz hochmoderner und innovativer Videoüberwachungsmöglichkeiten bei der Bayerischen Polizei.

„Wir werden die Videoüberwachung nur dort ausbauen, wo es für mehr Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger zwingend erforderlich ist“, betonte Herrmann.

„Das hilft unserer Polizei ganz entscheidend bei der Fahndung nach Kriminellen oder auch bei möglichen terroristischen Anschlägen. Zusätzlich stärkt die Videoüberwachung das Sicherheitsgefühl und kann abschreckend auf potentielle Straftäter wirken.“

Erstens forciert der bayerische Innenminister den Ausbau der polizeilichen Videoüberwachung mit stationären Kameras:

„Wir prüfen insbesondere an Kriminalitätsbrennpunkten, ob dort eine Videoüberwachung durch festinstallierte Kameras der Polizei sinnvoll und hilfreich ist.“

Im Außenbereich des Münchner Hauptbahnhofs, der bislang von zwei Kameras der Polizei überwacht wurde, habe die Münchner Polizei bereits Ende Juli diesen Jahres vier zusätzliche Überwachungskameras installiert, um alle sicherheitsrelevanten Außenbereiche zu erfassen.

„Damit wollen wir die Sicherheitslage am Münchner Hauptbahnhof langfristig verbessern“, erklärte Herrmann.

Insgesamt betreibe die Bayerische Polizei aktuell 48 stationäre Kameras an Kriminalitätsbrennpunkten.

„Derzeit prüfen wir an rund 90 Örtlichkeiten in ganz Bayern die Voraussetzungen für weitere festinstallierte Videoüberwachungsanlagen der Polizei, beispielsweise am Königsplatz in Augsburg“, so der Minister weiter.

Der zweite Schwerpunkt Herrmanns umfasst die Ausweitung der mobilen polizeilichen Videoüberwachung. Die Bayerische Polizei verfügt bereits über drei mobile Videoüberwachungsanlagen, die insbesondere bei Großveranstaltungen wie dem Münchner Oktoberfest oder dem Rosenheimer Herbstfest sowie im Bereich zeitweiliger Kriminalitätsbrennpunkte eingesetzt werden.

„Jede unserer Anlagen hat acht Kameras mit 360-Grad-Rundumwinkel sowie 30-fachem optischen Zoom und ermöglicht damit auch auf große Entfernungen eine schnelle Identifizierung von Straftätern“, erläuterte der Minister.

€ 120.000 habe die Bayerische Polizei aktuell in die mobile Videotechnik investiert, u.a. in zusätzliche Richtfunkstrecken.

„Damit können wir unsere mobilen Videoüberwachungsanlagen noch flexibler in ganz Bayern einsetzen“, machte Herrmann deutlich.

„Ab Oktober 2017 werden wir eine zusätzliche vierte mobile Videoüberwachungsanlage in Betrieb nehmen, um den steigenden Bedarf bei Großveranstaltungen zu decken.“

Als Drittes setzt sich der bayerische Innen- und Verkehrsminister für den Ausbau der kommunalen Videoüberwachung und verstärkte polizeiliche Nutzungsmöglichkeiten ein. Hier gebe es gerade im Öffentlichen Personenverkehr noch Handlungsbedarf.

„Entscheidend ist, dass alle sicherheitsrelevanten Bereiche im ÖPNV videoüberwacht sind und die Polizei im Ernstfall schnellstmöglich auf die Aufnahmen der Kameras zugreifen kann“, formulierte Herrmann.

München sei hier schon sehr weit. In allen 100 U-Bahnhöfen stehen insgesamt 1.611 Kameras der Stadtwerke München zur Verfügung, auf die die Polizei Live-Zugriff hat. 168 von 600 im Raum München verkehrende U-Bahn-Wagen werden videoüberwacht. Bei der S-Bahn in München sind 58 der insgesamt 150 Stationen mit einer Videoüberwachung ausgestattet. Alle 253 S-Bahn-Zuggarnituren werden videoüberwacht. Die Kameras an den U- und S-Bahn-Stationen verfügen über eine Echtzeitübertragung zur Polizei. Bei den U-Bahn-Fahrzeugen besteht diese Möglichkeit derzeit noch nicht. Anlassbezogen kann die Polizei aber darauf zugreifen. Nach Herrmanns Worten führt der Bund bereits Gespräche mit der DB zum weiteren Ausbau der Videoüberwachung an den Bahnstationen.

Als Viertes befasst sich das Ausbaukonzept Herrmanns mit der Videoüberwachung in öffentlich zugänglichen Gebäuden wie Einkaufszentren oder Konzerthallen. Grundlage ist das im März in Kraft getretene Videoüberwachungsverbesserungsgesetz des Bundes, das für nicht-öffentliche Betreiber wie etwa Einkaufszentren die Möglichkeiten der Videoüberwachung großflächiger Publikumseinrichtungen erweitert.

„Wir wollen die Betreiber für die hierdurch gewonnenen Spielräume sensibilisieren und zugleich die anlassbezogenen polizeilichen Zugriffsmöglichkeiten verbessern“, sagte der Minister.

„Hierzu werden unsere kriminalpolizeilichen Beratungsstellen auf die Betreiber zugehen und sie kostenlos über die Möglichkeiten der Videoüberwachung sowie die polizeilichen Anforderungen an die Videotechnik informieren.“

Mit Blick auf das in Bayern zum 01.08.2017 in Kraft getretene Gesetz zur effektiveren Überwachung gefährlicher Personen, das der Polizei und anderen öffentlichen Stellen in Bayern die Möglichkeit eröffnet, Videoaufnahmen bis zu zwei Monate zu speichern, forderte Herrmann auf Bundesebene eine vergleichbare Anhebung der Höchstspeicherfristen für private Betreiber von öffentlich zugänglichen Gebäuden und Einrichtungen.

Fünftens kündigte Herrmann die verstärkte Nutzung von hochmodernen und innovativen Videoüberwachungssystemen durch die Bayerische Polizei an.

„Mit neuesten Technologien werden wir die Qualität von Videoaufzeichnungen weiter optimieren, um Täter noch schneller identifizieren und Straftaten noch effizienter aufzuklären zu können“, so der Minister.

Durch modernste Videotechnik können beispielsweise zur Fahndung ausgeschriebene Personen oder auffällige Verhaltensweisen wie etwa das Abstellen von Koffern oder Ähnliches erkannt werden. Das helfe, insbesondere Großveranstaltungen noch sicherer zu machen. Das Bayerische Landeskriminalamt arbeite derzeit daran, die ‚biometrische Gesichtserkennung‘ bei polizeilichen Ermittlungen auszuweiten. Laut Herrmann konnte damit die Bayerische Polizei 2016 durch die Auswertung von Bildern aus Handys, Videoüberwachungskameras und sozialen Netzwerken bereits 82 Tatverdächtige identifizieren.

StMI, Pressemitteilung v. 22.08.2017

Red. Hinweis: Meldungen im Kontext „Videoüberwachung“.

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