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BMF: Bundeskabinett beschließt 26. Subventionsbericht

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 23.08.2017 dem Kabinett den 26. Subventionsbericht der Bundesregierung vorgelegt. Der Bericht stellt die Entwicklung der Finanzhilfen des Bundes und der Steuervergünstigungen im Zeitraum 2015 bis 2018 dar. Er wird alle zwei Jahre entsprechend den gesetzlichen Vorgaben dem Bundestag und dem Bundesrat vorgelegt.

Das Subventionsvolumen der Finanzhilfen und Steuervergünstigungen des Bundes steigt im Berichtszeitraum von € 20,9 Mrd. im Jahr 2015 auf voraussichtlich € 25,2 Mrd. im Jahr 2018. Abgeschafft wurden im Berichtszeitraum einige bereits befristet angelegte Finanzhilfen.

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Auf Grund der positiven Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) verbleibt die Subventionsquote des Bundes im Jahr 2016 zunächst bei 0,7% des BIP und damit auf dem niedrigen Niveau der letzten Jahre. Für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 zeichnet sich ein geringfügiger Anstieg auf 0,8% ab.

Der Anstieg des Subventionsvolumens um € 4,3 Mrd. beruht im Wesentlichen auf einem Anstieg der Finanzhilfen des Bundes in prioritären Bereichen. Diese haben sich im Berichtszeitraum um rd. € 3,6 Mrd. erhöht. Gegenüber den Ausgaben des Jahres 2016 liegen die Haushaltsansätze für das Jahr 2017 um € 3,0 Mrd. höher. Der Anstieg beruht zu einem Großteil auf den bereits in den Haushaltsansätzen 2016 angelegten Aufstockungen der Zukunftsinvestitionen der Bundesregierung in den Bereichen Breitbandausbau, energetische Gebäudesanierung und Energieeffizienz. Ferner wurden elf neue Finanzhilfen, unter anderem für Pumpen- und Heizungsoptimierung und Zuschüsse zum Kauf elektrisch betriebener PKW eingeführt.

BMF, Pressemitteilung v. 23.08.2017