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DStGB: Gemeindebund fordert Masterplan zum Ausbau der Kindertagesbetreuung

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Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) warnt vor unerfüllbaren Forderungen von Politik und Gesellschaft beim quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung. Mit Blick auf die jüngste Forderung der Bertelsmann-Stiftung den Betreuungsschlüssel in Kindertageseinrichtungen kindgerecht zu verbessern, weist der DStGB darauf hin, dass es derzeit schlichtweg an dem notwendigen Fachpersonal fehlt. Erfreulicherweise ist der Ausbau der Kindertagesbetreuung durch die Städte und Gemeinden in den vergangenen Jahren erheblich vorangeschritten. Derzeit besuchen 763.000 Kinder unter drei Jahren eine Kindertageseinrichtung oder die Kindertagespflege. Im Vergleich zum Jahr 2006 sind somit 477.000 Plätze zusätzlich entstanden. Wie die Bertelsmann-Studie belegt, ist der Ausbau nicht zu Lasten der Qualität erfolgt. Im Gegenteil, in den meisten Länder hat sich die sog. Fachkraft-Kind-Relation bereits wesentlich verbessert. Die Kosten für die Kindertagesbetreuung, die zu rd. 70% von den Kommunen und Ländern getragen werden, sind im gleichen Zeitraum von rd. € 11 Mrd. auf € 26,7 Mrd. angestiegen.

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt dennoch davor, im Wahlkampf den Bürgerinnen und Bürgern Leistungen zu versprechen, die nicht oder nicht in absehbarer Zeit umsetzbar sind. Derzeit ist zu beobachten, dass Bundespolitiker u.a. im Bereich der Kinderbetreuung zusätzliche Leistungen versprechen, die nicht in die originäre Zuständigkeit des Bundes fallen und von den Kommunen zu realisieren sind. Hier ist derzeit weder die Frage der Finanzierung beantwortet noch berücksichtigt, dass qualifiziertes Personal derzeit nicht in ausreichender Zahl zur Verfügung steht.

Bund und Länder sind daher aufgefordert, mit den Kommunen einen Masterplan für die Kindertagesbetreuung zu erstellen. Aus kommunaler Sicht müssen konkrete Perspektiven entwickelt werden, wie die Finanzierung der Kinderbetreuung langfristig auf eine nachhaltige neue finanzielle Grundlage gestellt werden kann.

Vor diesem Hintergrund darf die Beitragsfreiheit für Kinderbetreuung, wie sie jetzt in einigen Ländern auf den Weg gebracht wird, aber nicht das primäre Ziel sein. Der politische Ansatz, selbst gutverdienende Eltern von den Kindergartengebühren zu befreien, ist falsch. Eltern sind mehr daran interessiert, qualitativ hochwertige Angebote für ihre Kinder zu erhalten. Die Elternbeiträge i.H.v. jährlich € 3,8 Mrd. sind besser investiert in Qualität und Ausbau der Kinderbetreuung.

Sollten wir eines Tages das Angebot haben, das Eltern brauchen und sich wünschen, können wir über Beitragsfreiheit gerne sprechen. Aber innerhalb der nächsten fünf Jahre sieht der DStGB dafür keine Chance.

Der Ausbau bleibt nach wie vor eine Herkulesaufgabe und ist bei weitem noch nicht abgeschlossen. Elternbefragungen weisen darauf hin, dass noch nicht alle Betreuungswünsche der Eltern erfüllt sind. Die letzte Elternbefragung kam zu dem Ergebnis, dass bei Erfüllung aller Elternwünsche (46%) sich ein Gesamtbedarf von insgesamt 910.000 Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergeben würde. Darüber hinaus ist auch bei Kindern ab drei Jahren bis zum Schuleintritt mit zusätzlichen Betreuungsbedarfen zu rechnen. Einerseits nutzten noch nicht alle Dreijährige ein Angebot der Kindertagesbetreuung, andererseits gab es im letzten Jahr deutlich mehr Geburten als vorausberechnet, so dass bei anhaltendem Trend bis zum Jahr bis zu 350.000 zusätzliche Plätze neu geschaffen werden müssen, um die Bedarfe decken zu können.

Mit dem Ausbau der Kinderbetreuung ist auch der Kreis der pädagogischen Fachkräfte auf einen Höchststand angewachsen. Die Erweiterung der Beschäftigten um über 237.000 Personen im Vergleich zum Jahr 2006 konnte nur dadurch erreicht werden, dass einerseits die Ausbildungskapazitäten für die einschlägigen Berufe ausgeweitet wurden und andererseits viele nicht mehr beruflich aktive Erzieher/-innen wieder für die Arbeit in der Kindertageseinrichtung gewonnen werden konnten. Allerdings fehlt in einigen Regionen schlichtweg das notwendige Fachpersonal. Der Markt an Erzieherinnen und Erzieher ist vielerorts quasi leergefegt. Nicht ohne Grund fordern einige Länder den Beruf der Erzieherin/des Erziehers als Mangelberuf erklären zu lassen.

DStGB, Aktuelles v. 29.08.2017