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BayVerfGH: Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung mit der Bayerischen Verfassung vereinbar

Sachgebiet: Staats- und Verfassungsrecht / BayVerfGH, Entsch. v. v. 30.08.2017 – Vf. 7-VII-15 / Weitere Schlagworte: Rechnungszins; Regelaltersgrenze; Änderungssatzung; Änderung des Finanzierungsmodells; Kapitaldeckungsverfahren; offenes Deckungsplanverfahren; Rechtsnatur der Dynamisierungsbeschlüsse / Landesrechtliche Normen: BV; VersoG

Leitsätze:

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    Die Pflichtmitgliedschaft in der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung ist in der Ausgestaltung, die sie im Gesetz über das öffentliche Versorgungswesen in Verbindung mit den Satzungsregelungen gefunden hat, mit der Bayerischen Verfassung vereinbar.

  2. Die Absenkung des für die Ermittlung der Versorgungsanwartschaften verwendeten Rechnungszinses und die Anhebung der Regelaltersgrenze durch die Änderungssatzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung verletzen keine Grundrechte der Mitglieder.
  3. Die Änderung des Finanzierungsmodells durch den Übergang vom Kapitaldeckungsverfahren zum offenen Deckungsplanverfahren sowie die Einführung eines Rentenbemessungsfaktors in der 12. Änderungssatzung der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung verstoßen ebenfalls nicht gegen die Bayerische Verfassung.
  4. Bei den sog. Dynamisierungsbeschlüssen, mit denen der Verwaltungsrat der Bayerischen Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung jedes Jahr festlegt, welche Anwartschaften in welchem Umfang erhöht werden, handelt es sich nicht um Rechtsvorschriften des bayerischen Landesrechts, die allein Gegenstand einer Normenkontrolle im Popularklageverfahren sein können.