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AllMBl. (08/2017): Richtlinie zur Förderung der Bildung, Erziehung und Betreuung von Asylbewerber- und Flüchtlingskindern in Kindertageseinrichtungen und Großtagespflege

Die o.g. Richtlinie – Bek. des StMAS v. 26.07.2017 (Az. II4/6511-1/386/1) – wurde am 31.08.2017 veröffentlicht (AllMBl. S. 330). Durch die staatliche Zuwendung sollen die Maßnahmen zur Integration der Kinder unterstützt werden. Die Maßnahmen umfassen insbesondere das Erlernen der deutschen Sprache sowie das Kennenlernen der abendländischen Kultur. Zuwendungsempfänger sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die die Maßnahmen selbst durchführen oder durchführen lassen können.

Die Bek. tritt rückwirkend zum 01.08.2017 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2018 außer Kraft.

(koh)