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DStGB: DUH will gegen 45 weitere Kommunen Verfahren einleiten

31. August 2017 by Klaus Kohnen

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat angekündigt, für 45 weitere Städte und Gemeinden formale Verfahren zur Sicherstellung der Einhaltung der Grenzwerte für Stickoxide (NOx) einzuleiten. Die zuständigen Behörden sollen binnen 4 Wochen wirksame Maßnahmen wie etwa Diesel-Fahrverbote für verbindlich erklären.

Zu den 45 neuen Städten und Gemeinden gehören bspw. die Landeshauptstädte Kiel und Hannover und Halle an der Saale. Bisher hatte die DUH in 16 Städten gerichtliche Verfahren wegen unzureichender Luftreinhaltepläne betrieben und dabei insbesondere Fahrverbote für Dieselfahrzeuge gefordert, die als starke Emittenten von NOx gelten. Zuletzt war die DUH vor Gericht in Stuttgart erfolgreich gewesen, das auch auf Grund seiner geografischen Lage in einem Talkessel Probleme mit verschmutzter Luft hat.

Die DUH geht davon aus, dass es bereits 2018 zu ersten Fahrverboten in Städten und Gemeinden kommen könnte. Auf dem „Diesel-Gipfel“ hatten sich Politik und Automobil-Industrie jüngst darauf verständigt, durch Software-Updates die Stickoxid-Emissionen der Diesel-Pkw um 30% bis Ende 2018 zu senken. Nach Modellrechnungen des Umweltbundesamtes (UBA) werden die Updates die NOx-Emissionen der gesamten Pkw-Flotte jedoch nicht ausreichend senken, um den Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel einzuhalten. Je nachdem, wie viele Besitzer das Update durchführen lassen und je nachdem, wie viel das Update bringt, sind laut dem UBA nur NOx-Minderungen zwischen drei bis sieben Prozent zu erwarten.

Anmerkung des DStGB

Offenbar möchte die DUH weiter auf ihrer „Erfolgswelle“ reiten. Die Ankündigung der DUH, weitere Verfahren einzuleiten, und die Ergebnisse der Studie des UBA verdeutlichen jedoch, dass die Diskussion um die Umweltfreundlichkeit von Dieseln und mögliche Verbote von Selbstzündern in Städten und Gemeinden noch längst nicht beendet ist.

Entgegen der Meinung der DUH sind Fahrverbote für Dieselfahrzeuge aber kein Allheilmittel, sondern kritisch zu bewerten. Sie stellen – wenn überhaupt – nur eine kurzfristige Lösung eines grundsätzlichen Problems dar. Anstatt auf diese Weise an Symptomen zu kurieren, sollte vielmehr der Schadstoffausstoß an der Quelle bekämpft werden. Entscheidend ist nach wie vor, dass jetzt eine nachhaltige Verkehrswende eingeleitet wird. Dazu gehört auch ein sauberer Diesel, aber vielmehr ein starker ÖPNV, ein gut ausgebautes Radverkehrsnetz oder ein intelligentes Verkehrsleitsystem.

DStGB, Aktuelles v. 31.08.2017

Redaktionelle Hinweise

  • Vgl. auch Ebner (Landesanwaltschaft Bayern), BayVGH zu Dieselfahrverboten als einziger Möglichkeit grenzwertkonformer Fortschreibung von Luftreinhalteplänen.
  • Meldungen im Kontext „Dieselfahrverbote“: hier.

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Kategorie: Bauen/ Wohnen/ Verkehr, Gesundheit/ Soziales, Im Fokus, Kardinalthemen, Klima/ Natur/ Umwelt, Kommunales Schlagwörter: Anzeigen genot, Anzeigen PlaNatUm, Dieselfahrverbote

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