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Bayerischer Rechts- und Verwaltungsreport (BayRVR)

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StMUV: Ammergauer Alpen werden 19. bayerischer Naturpark

31. August 2017 by Klaus Kohnen

Die Zahl der Naturparke in Bayern wächst. Die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf begrüßte heute die Ammergauer Alpen als jüngstes Mitglied in der Familie der bayerischen Naturparke und betonte: „Wir wollen den naturnahen Tourismus in Bayern weiter ausbauen. Ich freue mich, dass die Ammergauer Alpen der insgesamt 19. Naturpark im Freistaat werden. Naturparke sind Naturerlebnisregionen aller erster Güte.“

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Träger des neuen Naturparks ist der Verein „Naturpark Ammergauer Alpen e. V“ mit Sitz in Oberammergau. Ziel der Neugründung ist es, das Gebiet in den Gemeinden Oberammergau, Unterammergau, Ettal, Saulgrub/Altenau, Bad Kohlgrub und Bad Bayersoien sowie das gemeindefreie Gebiet Ettaler Forst im Landkreis Garmisch-Partenkirchen entsprechend eines eigenen Plans nachhaltig zu sichern, zu pflegen und zu entwickeln. Ein weiterer wesentlicher Aspekt im Naturpark ist, geeignete Landschaftsteile behutsam für die Erholung und den Naturgenuss zu erschließen und der Allgemeinheit zugänglich zu machen. Gleichzeitig soll der Erholungsverkehr geordnet und gelenkt werden. Aus naturschutzfachlicher Sicht beinhaltet der Naturpark eine der artenreichsten Landschaften Deutschlands, mit einem beeindruckenden Dreiklang an Bergen, Mooren und Wiesen. Die Ammergauer Wiesmahdhänge, die Große Klammspitze sowie zahlreiche intakte Moore führen zu einer einmaligen Natur- und Kulturlandschaft. Besonders schützenswert ist im Naturpark Ammergauer Alpen beispielsweise das Ettaler Weidmoos. Den überwiegenden Teil des Weidmoos nehmen großflächige Streuwiesen ein. Sie weisen eine hohe Artenvielfalt mit zahlreichen seltenen Pflanzen und Tieren auf, wie der Lungenenzian oder der Wiesenpieper.

In Bayern gab es bisher 18 Naturparke. Fast ein Drittel der Landesfläche ist damit Teil eines Naturparks. Zuletzt wurde der Allgäuer Naturpark Nagelfluhkette im Jahr 2008 ausgewiesen, der Naturpark Ammergauer Alpen ist somit der zweite Naturpark im bayerischen Alpenbogen. Naturparke sind großräumige Gebiete, die in der Regel mindestens 20.000 Hektar Fläche umfassen. Die Flächen sind überwiegend als Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete festgesetzt und eignen sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen besonders für umweltverträgliche Erholungsformen. Im Rahmen des aktuellen Doppelhaushaltes wurde vom Landtag beschlossen, die Mittel für die Naturparke insgesamt um € 2,5 Mio. zu erhöhen. Außerdem unterstützt das Bayerische Umweltministerium die Errichtung und den Betrieb einer neuen Koordinierungsstelle für alle Naturparke im Naturpark Altmühltal mit € 90.000 pro Jahr.

StMUV, Pressemitteilung v. 31.08.2017

Redaktionelle Hinweise

Gemäß Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 12 Abs. 2 BayNatSchG werden Naturparke durch Erklärung bestimmt. Vgl. hierzu die Erklärung zum „Naturpark Ammergauer Alpen“ (AllMB. Nr. 8/2017 v. 31.08.2017, S. 338).

Zur Rechtsentwicklung in Sachen BayNatSchG (Gesetzesänderungen und Gerichtsentscheidungen) vgl. hier.

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