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DStGB: Masterplan Mobilität notwendig

Auf dem Diesel-Gipfel bei der Bundeskanzlerin muss mit den Kommunen und den Vertretern der Bundes- und Landespolitik ein Masterplan zur zukünftigen Mobilität in Kommunen vereinbart werden. Die Diskussion um Fahrverbote und Plaketten ist nicht zielführend und kann allenfalls für kurzfristige Effekte sorgen. Um die Mobilität in Städten und Gemeinden nachhaltig zu sichern und den Schadstoffausstoß wirksam zu verringern, ist eine Strategie unter Einbeziehung aller Akteure notwendig. Auch und vor allem die Automobilhersteller sind verpflichtet, einen signifikanten Beitrag zu leisten.

Derzeit ist der Dieselmotor – auch zur Einhaltung der Klimaziele der Bundesregierung – nicht zu ersetzen. Wir brauchen daher saubere Motoren und müssen alle verfügbaren technischen Möglichkeiten zur Nach- und Umrüstung von Fahrzeugen nutzen. Das „Diesel-Bashing“, wie es derzeit vor allem durch die Aktivitäten der Deutschen Umwelthilfe stattfindet, ist nicht zielführend und verstellt den Blick auf die existierenden Lösungsmöglichkeiten. Mit Klagen und Verboten kommen wir nicht weiter, daher sollte die Politik sich nicht weiter durch angedrohte Klagen vor sich hertreiben lassen. Fahrverbote kämen einer Enteignung für die Pendler aus den ländlichen Regionen gleich. Fraglich ist zudem, ob es für die drohenden Fahrverbote derzeit überhaupt eine belastbare gesetzliche Grundlage gibt.

Für den Dieselmotor und die Sicherung der Mobilität in Kommunen kommen derzeit die Optionen Software-Update, technische Nachrüstung der Hardware sowie eine Weiterentwicklung der Motoren durch die Hersteller in Betracht. Dabei müssen nun vor allem von Seiten der Hersteller alle Karten auf den Tisch gelegt werden und wirklich wirksame technische Maßnahmen in Aussicht gestellt werden. Letztlich muss als kurzfristige Maßnahme auch über eine Veränderung der Konfiguration der Motoren gesprochen werden, um den Stickoxidwert zu senken.
Zu den Bestandteilen eines Masterplans Mobilität gehört zudem die Stärkung des ÖPNV und die verstärkte Förderung des Radverkehrs sowie eine öffentlichkeitswirksame Mobilitätskampagne, um den Individualverkehr in den Ballungsräumen zu reduzieren. Aus kommunaler Sicht ist auch die Nachrüstung und sukzessive Umrüstung der kommunalen Fahrzeugflotten von großer Bedeutung. So ist es durch eine Umrüstung der im ÖPNV eingesetzten Busse etwa möglich, mehr als 90% der Schadstoffemissionen zu reduzieren. Hier müssen entsprechende Finanzmittel bereitgestellt und bürokratische Hürden abgebaut werden. Auch die Umrüstung der kommunalen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge kann einen wichtigen Beitrag leisten. Auch der Ausbau der Ladeinfrastrukturen in den Kommunen sollte in den Blick genommen werden. Schließlich bietet auch die zunehmende Digitalisierung Chancen für nachhaltige Mobilität. Derzeit ist jedes dritte Auto in den deutschen Innenstädten auf der Suche nach einem Parkplatz. Dies kann durch eine intelligente digitale Verkehrssteuerung deutlich verringert werden. Weniger Staus bedeuten auch weniger Schadstoffe.

Von entscheidender Bedeutung ist es, dass nun schnell konkrete Maßnahmen beschlossen werden, um die Mobilität zu sichern und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen. Dies ist auch mit Blick auf weitere Gerichtsverfahren wichtig. Nur wenn plausibel dargestellt wird, welche Maßnahmen mit welchem Ziel wann ergriffen werden sollen, wird es gelingen, die drohenden Einschränkungen für Bürger, Handwerk und Wirtschaft zu verhindern. Wir brauchen einen belastbaren und konkreten Zeit- und Finanzierungsplan für die kommenden Monate und Jahre.

Die Erwartung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist es, dass die Kommunen in Deutschland bei der Lösung der Schadstoffproblematik von Bund, Ländern und der Wirtschaft nachhaltig unterstützt werden. Deutschland kann es sich nicht leisten, Städte lahmzulegen oder die Gesundheit der Menschen zu gefährden. Wir erwarten daher, dass jetzt die Weichen in Richtung nachhaltiger, sauberer Mobilität gestellt werden.

DStGB, Aktuelles v. 07.09.2017

Redaktionelle Hinweise

Anlässlich des Diesel-Gipfels v. 06.09.2017, bei dem sich die Bundeskanzlerin mit rd. 30 Oberbürgermeistern und Oberbürgermeisterinnen sowie Vertretern der kommunalen Spitzenverbände sowie den Regierungschefs von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen traf, kündigte die Bundeskanzlerin ein weiteres Treffen mit den Kommunen für Ende Oktober oder Anfang November an.

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