Sachgebiet: Sozial-, Jugendschutz-, Kindergartenrecht; Informationsfreiheitsrecht; Recht des öffentlichen Dienstes / BayLSG, Beschl. v. 11.09.2017 – L 7 AS 531/17 B ER / Weitere Schlagworte: E-Mail-Adresse des Mitarbeiters; Name des Mitarbeiters
Leitsatz:
AnzeigeEin Jobcenter ist nicht verpflichtet, einem Antragsteller den handelnden Mitarbeiter stets namentlich und mit dessen persönlicher behördeninterner E-Mail-Adresse zu benennen.
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- Vgl. auch Mühlich, Kein Zugang zu Diensttelefonlisten von Jobcentern auf Grundlage des IFG
- Jeden Montag neueste Leitsatzentscheidungen aus Bund und Freistaat: der BayRVR-Leitsatzreport