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Deutscher Städtetag: Appell an Bund und Länder, Ganztagsangebot an Schulen ausbauen – Rechtsanspruch für Grundschulkinder nicht auf Bundesebene regeln

Der Deutsche Städtetag fordert die Länder auf, ihre Angebote für die Betreuung und Förderung von Grundschulkindern am Nachmittag auszubauen. Das sollte der Bund finanziell unterstützen. Sowohl der qualitative als auch quantitative Ausbau der Ganztagsschulen ist gesellschaftspolitisch sinnvoll, aber Aufgabe der Länder. Die Städte lehnen daher einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von Grundschulkindern durch ein Bundesgesetz ab, wie es die Pläne der bisherigen Koalitionsparteien in ihren Wahlprogrammen mit sich bringen würden.

Die im SGB VIII verankerte kommunale Jugendhilfe sei aus finanzieller, personeller und organisatorischer Sicht nicht geeignet, bundesweit einen individuellen Rechtsanspruch auf Betreuung und Bildung für Schulkinder sicherzustellen. Das betonte der Deutsche Städtetag heute in Kassel nach einer Sitzung seines Präsidiums.

Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr. Eva Lohse aus Ludwigshafen, sagte:

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„Der Bedarf an ganztägiger Betreuung und Förderung von Kindern in den Grundschulen wächst seit Jahren. Deshalb ist es sinnvoll, Elternwünschen nachzukommen und nach der Kita-Zeit auch mehr Plätze in Ganztagsschulen anzubieten. Ein individuelles Recht auf ganztägige Betreuung und Förderung von Grundschülern sollte man allerdings dort ansiedeln, wo es hingehört, nämlich an den Schulen, die diese Schülerinnen und Schüler besuchen. Die für die Schulen zuständigen Länder sollten dafür das nötige Geld in die Hand nehmen und dabei auch vom Bund unterstützt werden. Ein Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung und Bildung von Grundschülern über die kommunale Jugendhilfe, wie er derzeit auf Bundesebene diskutiert wird, ist der falsche Weg.“

Insgesamt 32% der Grundschulkinder wurden im Jahr 2015 in Ganztagsschulen und weitere 16% nachmittags in Horten betreut. Eine Prognos-Studie im Auftrag des Bundesfamilienministeriums schätzt, dass für 560.000 Kinder zusätzliche Plätze oder ergänzende Angebote erforderlich sind.

Städtetagspräsidentin Lohse:

„Wenn Eltern erwerbstätig sind und eine Ganztagsschule für ihre Kinder wählen wollen, werden Kinder dort individuell unterstützt und ganzheitlich gefördert. Auch die Lernmotivation und das Sozialverhalten können dadurch gestärkt werden. Das kann Bildungs- und Integrationschancen der Kinder erhöhen.“

Die meisten Ganztagsschulplätze sind mit großem Engagement von Ländern und mit Unterstützung des Bundes in den vergangenen Jahrzehnten geschaffen worden.

„Wenn jetzt plötzlich die ganztägige Grundschulbetreuung mit einem Rechtsanspruch organisatorisch hin zu den Kommunen verlagert werden sollte, würden gleichzeitig die wichtigen bereits bestehenden Ganztagsschulangebote in Frage gestellt. Das kann niemand wollen. Deshalb halten wir es für unumgänglich, dass der Bund sich mit den Ländern in dieser Frage verständigt. Denn ein Parallelsystem mit individuellen Rechtsansprüchen in Zuständigkeit der kommunalen Jugendhilfe aufzubauen, ist nicht sinnvoll“, so Städtetagspräsidentin Lohse weiter.

Die Städte sind zudem weiter damit beschäftigt, ihre erheblichen Anstrengungen für den Ausbau an Kita-Plätzen fortzusetzen. Die kommunalen Ausgaben für die Kindertagesbetreuung bis sechs Jahre haben sich zwischen den Jahren 2005 und 2015 von € 5,6 Mrd. auf 10,3 Mrd. nahezu verdoppelt. Neben dem weiteren quantitativen Ausbau der Kitabetreuung soll zudem auch der qualitative Ausbau vorangetrieben werden. Deshalb wäre es kontraproduktiv und nicht leistbar, die ganztägige Betreuung und Bildung von Grundschulkindern in die Verantwortung der Kommunen zu verlagern, erklärte Lohse abschließend.

Deutscher Städtetag, Pressemitteilung v. 12.09.2017

Red. Hinweis: Meldungen und Stellungnahmen im Kontext „Kinderbetreuung“.