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Staatskanzlei: Asyl- und Flüchtlingspolitik – Innenminister Joachim Herrmann unterstreicht Eckpfeiler für eine wirksame Begrenzung der Zuwanderung

Innenminister Joachim Herrmann hat im Ministerrat die Eckpfeiler für eine wirksame Begrenzung der Zuwanderung vorgestellt. Erstens: Herrmann will sicherstellen, dass Deutschland zu jedem Zeitpunkt die Kontrolle über die Zuwanderung behält. Dazu gehört die Klärung der Identität von Asylbewerbern an der Grenze in Transitzentren. Zweitens: Fluchtursachen, insbesondere in Afrika, müssen künftig noch effektiver bekämpft werden. Drittens: Deutschland muss seine Binnengrenzkontrollen beibehalten, solange der EU-Außengrenzschutz nicht funktioniert. Viertens: Der Familiennachzug für Personen mit vorübergehendem Schutzstatus muss dauerhaft beendet werden. Fünftens: Mehr Länder, insbesondere aus Algerien, Marokko und Tunesien müssen zu sicheren Herkunftsstaaten erklärt werden.

Herrmann: „Das ist unser Kurs. Wir wollen die Zuwanderung in unser Land auch vor dem Hintergrund der Kriminalitätsentwicklung dauerhaft auf ein Maß beschränken, bei dem Integration gelingen kann. Nur wenn das sichergestellt ist, wird die einheimische Bevölkerung auch künftig Zuwanderung akzeptieren. Deutschland kann, ohne seine Integrationsfähigkeit zu gefährden, jährlich nicht mehr als 200.000 Flüchtlinge aufnehmen – und das inklusive der Familienmitglieder, die im Wege des Familiennachzugs in unser Land kommen. Ein unkontrollierter Zustrom von Flüchtlingen wie im Herbst 2015 darf sich in unserem Land nicht wiederholen. Dies müssen wir den Menschen glaubhaft garantieren. Dazu ist die Obergrenze das geeignete Mittel.“

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Laut Herrmann kommen mittlerweile viel weniger Menschen nach Deutschland als noch vor ein oder zwei Jahren. Noch 2015 wurden mehr als 440.000 Asylerstanträge in Deutschland gestellt. 2016 seien es als Folge des massiven Zustroms im Herbst des Vorjahres sogar mehr als 720.000 gewesen. Wie Herrmann mitteilte, konnte die Zahl im laufenden Jahr nun aber auf unter 135.000 Asylerstanträge bis Ende August gesenkt werden. Bis Jahresende werden nach Herrmanns Worten voraussichtlich weniger als 200.000 Menschen nach Deutschland kommen.

„Das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind, dass unsere Maßnahmen wirken. Das Türkei-Abkommen aus dem März letzten Jahres hat dazu geführt, dass viel weniger Menschen auf den Mittelmeerrouten unterwegs sind. Auch die Balkanroute ist mittlerweile geschlossen. Auch unsere Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen haben die Ordnung wieder hergestellt“, so Herrmann.

Für eine noch wirksamere Steuerung der Zuwanderung fordert der Innenminister außerdem Registrierungsstellen und Transitzentren an den Grenzen.

„Dadurch muss sichergestellt werden, dass jeder Schutzsuchende sofort an der Grenze ordentlich registriert und erkennungsdienstlich behandelt wird. Bis zur Klärung der Identität muss es möglich sein, Personen an der Grenze festzuhalten. Das ist auch aus Sicherheitsgründen unumgänglich.“

Wie Herrmann erklärte, ist es das Ziel des Ministerrats, die Entwicklungshilfe deutlich zu stärken.

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Herrmann: „Flüchtlingsströme werden auch durch Perspektivlosigkeit ausgelöst. Wir müssen deshalb vor Ort die Ursachen bekämpfen, die Menschen über die gefährlichen Flüchtlingsrouten nach Europa treiben. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass die Menschen in Afrika umfassenden Zugang zu Bildung erhalten und vom wirtschaftlichen Aufschwung profitieren. Wir setzen dabei auf einen Marshallplan mit Afrika, in den wir auch private Investoren einbeziehen wollen.“

Die Bayerische Staatsregierung steht außerdem fest hinter den Binnengrenzkontrollen. Dies bekräftigte Herrmann heute nochmals:

„Die Kontrollen an den deutschen Binnengrenzen müssen so lange fortgesetzt werden, bis ein wirksamer Grenzschutz an den EU-Außengrenzen gewährleistet ist. Wir müssen wissen, wer einreist – sonst riskieren wir unverantwortliche Sicherheitslücken. Terroristen und andere Kriminelle müssen eigentlich bereits an den EU-Außengrenzen gestoppt werden. Unsere Erfahrung zeigt aber, dass dies derzeit noch nicht der Fall ist.“

Wie Herrmann mitteilte, seien bei den Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze im ersten Halbjahr 2017 Tausende, die illegal einreisen wollten, zurückgewiesen worden.

„Das macht mehr als deutlich, dass unsere Grenzkontrollen aktuell ebenso wirksam wir notwendig sind“, so der Innenminister.

Der Familiennachzug bei Personen mit sog. subsidiären Schutz muss laut Herrmann dauerhaft beendet werden. Wie der Innenmister im Ministerrat erklärte, sieht das europäische Asylrecht für vorübergehend schutzbedürftige Menschen, die weder asylberechtigt noch Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention sind, eine Rückkehr in die Heimatländer vor. Einen Familiennachzug kennt das EU-Recht für diese Gruppe gerade nicht.

„Ich sehe keinen Grund, warum Deutschland über das geltende EU-Recht hinausgehen und in diesen Fällen den Familiennachzug erlauben sollte“, erklärte Herrmann, der ergänzte: „Wir haben das ganz klare Ziel, die Zuwanderung in unser Land dauerhaft zu begrenzen. Die gilt selbstverständlich auch für den Familiennachzug.“

Damit Asylverfahren schneller abgeschlossen werden können und Asylmissbrauch wirksam verhindert wird, will Herrmann mehr Länder in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten aufnehmen.

„Wir müssen noch klarer trennen zwischen Menschen, die vor politischer Verfolgung fliehen und solchen, die zu uns kommen, weil Deutschland ein wirtschaftlich starker Sozialstaat mit hohem Lebensstandard ist. Die Bleibeperspektive für Menschen aus Maghreb-Ländern wie Algerien, Marokko oder Tunesien ist gering. Wir haben am Beispiel West-Balkan klar gesehen, dass die Zuwanderung aus Staaten zurückgeht, wenn diese zu Recht als sicher eingestuft werden. Ich fordere die rot-grün regierten Landesregierungen auf, ihre Blockadehaltung aufzugeben und mitzuarbeiten an der notwendigen Begrenzung der Migration!“

Herrmann betonte, dass neben einem schnellen Abschluss der Asylverfahren abgelehnte Asylbewerber auch konsequent zurückgeführt werden müssen. Abschiebungen müssen bundesweit unbürokratisch, konsequent und engmaschig vollzogen werden. Dabei müsse laut Herrmann auch der Bund bei Abschiebungen mehr eigene Verantwortung übernehmen, zum Beispiel durch die Einrichtung von Bundesausreisezentren an den großen Verkehrsflughäfen.

Staatskanzlei, Bericht aus der Kabinettssitzung, Pressemitteilung v. 12.09.2017

Red. Hinweis: Zur Rechtsentwicklung im Ausländer- und Asylrecht.